Cathy Hummels: Neuer Ärger wegen Instagram-Schleichwerbung?

Bundesgerichtshof prüft Instagram-Posts von 3 Influencerinnen

Wann müssen Instagram-Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein? Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das heute (29. Juli) anhand von drei Influencerinnen. Darunter auch Cathy Hummels (33). Sie und ihre Influencer-Kolleginnen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Klick direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb aber unzulässige Schleichwerbung.

Cathy Hummels: „Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann"

Der BGH nimmt Beiträge von Cathy Hummels und zwei weiteren Influencerinnen aus Hamburg und Göttingen genauer unter die Lupe. Der Verband Sozialer Wettbewerb fordert wegen Schleichwerbung Unterlassung und Abmahnkosten. Mit einem Urteil wird nicht mehr am Donnerstag gerechnet.

Doch es geht nicht nur um diese drei Frauen: Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Diese fragen sich nun, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld geflossen ist oder es Gegenleistungen gab, sagt Cathy Hummels. „Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann.“

2020 hatte Cathy Hummels vor dem Münchner Oberlandesgericht gesiegt. Auch damals hatte sich die Ehefrau von Mats Hummels wegen unerlaubter Schleichwerbung verantworten müssen. Bei Kooperationen mit Firmen hatte sie die beworbenen Produkte in ihren Beiträgen mit dem Vermerk „Werbung“ gekennzeichnet. Bei einer privaten Empfehlung hatte sie darauf allerdings verzichtet. Auch hier witterte der Verband verbotene Schleichwerbung, doch der damals zuständige Rochter gab Cathy Recht. (dpa / csp)



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