Anti-Teuerungsprogramm

Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer – SV-Bonus für Selbstständige

Ausgelöst durch viele Krisen kam es im letzten Jahr zu einem sehr starken Anstieg der Inflation und somit zu stark gestiegenen Lebens-
erhaltungskosten. Um die Bevölkerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber einige Anti-Teuerungsprogramme in die Wege geleitet, wie zum Beispiel den Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer und den SV-Bonus für Selbstständige.

Entlastung für geringes Einkommen

Für die Arbeitnehmer wurden die Verkehrs- bzw. Pensionistenabsetzbeträge erhöht. Der sogenannte Teuerungsabsetzbetrag stellt eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro dar. Das Ziel ist dabei primär Personen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Deshalb wird die maximale Entlastungwirkung bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1100 und 1800 Euro erreicht. Für höhere Einkommen gibt es einen Einschleifregelung, welche den Absetzbetrag bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro auf null senkt. Arbeitnehmer mit einem gering Einkommen als 1100 Euro erhalten aufgrund der Obergrenze der Negativsteuer nicht den vollen Absetzbetrag. Die Auszahlung des Absetzbetrags erfolgt nicht über die laufenden Gehaltszahlungen, sondern muss im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2022 (ab Februar 2023 möglich) vom Steuerpflichtigen beantragt werden. Dabei besteht für Pensionisten, welche den zusätzlichen Pensionistenabsetzbetrag im September 2022 erhalten, kein Anspruch mehr auf einen Teuerungsabsetzbetrag.

SV-Bonus für Selbstständige

Da Selbstständige und Bauern keinen Anspruch auf den Verkehrs- oder Pensionistenabsetzbetrag haben, erfolgte die Umsetzung der Unterstützungsleistung mit dem SV-Bonus. Dabei sollen Kleinunternehmer und Bauern eine außerordentliche Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge durch die Sozialversicherung erhalten. Die Wirkung dieser soll eine ähnliche Wirkung wie der Teuerungsabsetzbetrag haben. Es wird dabei nicht das monatliche Bruttoeinkommen, sondern die monatliche SV-Beitragsgrundlage berücksichtigt. Selbständige erhalten ab einen Beitragsgrundlage von 566 Euro eine Zahlung von mindestens 160 Euro, die maximale Gutschrift wird erreicht zwischen 1200 und 2100 Euro, bei eine höheren Beitragsgrundlage sinkt dies bis 2900 Euro auf 100 Euro. Bei Beitragsgrundlagen unter 566 und über 2900 Euro besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.

Da die Gutschrift die steuerlichen Betriebsausgaben reduzieren, ist sie bis zu einem Einkommen von 24.000 Euro von der Einkommensteuer befreit. Dazu muss von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger eine Meldung ans Finanzamt erfolgen. Wenn eine selbstständige Person auch Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag hat, reduziert die SV-Gutschrift den maximal möglichen Teuerungsabsetzbetrag. Die Gutschrift wird von der BSVG im 3. Quartal und von der GSVG mit dem 4. Quartal ausbezahlt.

kurz informiert –

Teuerungsabsetzbetrag:

  • Arbeitnehmer und Pensionisten
  • Beantragung in der Veranlagung 2022
  • 500 € bei Einkommen zwischen 1.100 und 1.800 € SV-Bonus:
  • Selbständige und Bauern
  • Auszahlung in 3. Und 4. Quartal
  • 500 € bei Beitragsgrundlage zwischen 1.200 und 2.100 €

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