Zeitungen müssen Gerichtskosten übernehmen

Nächster Teilsieg für Herzogin Meghan (39): Ein britisches Gericht hat ihr die Rechtskosten im Streit mit der "Daily Mail" und "Mail on Sunday" in Höhe von umgerechnet etwa 520.000 Euro zugesprochen. Dabei handelt es sich nur um eine vorläufige Zahlung – die Herausgeber müssen insgesamt 90 Prozent von Meghans Gerichtskosten für ihre Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungsklage gegen Associated Newspapers übernehmen, die auf 1,55 Millionen Euro geschätzt werden.

Meghans Anwälte hatten allerdings mit einer höheren vorläufigen Zahlung gerechnet: Laut juristischen Dokumenten lag diese bei 860.000 Euro. Associated Newspaper hatte Teile eines handgeschriebenen Briefes von Meghan an ihren Vater Thomas Markle abgedruckt und verbreitet. Das sei unzulässig und rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht bereits letzten Monat.

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