Urteil im Kinderporno-Prozess: Metzelder bekommt Bewährung!

Erst heute Vormittag hatte der Prozess um Christoph Metzelder (40) begonnen – der Ex-Fußballprofi musste sich vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. In dem Strafverfahren ging es unter anderem darum, dass Metzelder in 29 Fällen „einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften“ verschafft habe. Nachdem Christoph Metzelder vor wenigen Stunden recht überraschend ein Teilgeständnis abgelegt hatte, ist nun das Urteil gefallen!

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Prozess wurde daraufhin bereits am ersten Tag beendet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenige Stunden vor der Urteilsverkündung hatte Metzelder ein Teilgeständnis vor Gericht abgelegt, in dem er die Verschaffung und Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien einräumte. Den Besitz von nahezu 300 Aufnahmen, der ebenfalls Teil der Anklage war, gestand er hingegen nicht. Das Amtsgericht sah es laut Bild in der Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.

Im Zuge seines Teilgeständnisses hatte Metzelder die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung gebeten: „Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen.“ Die Sichtung der Beweise fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


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