Stephanie Gräfin von Pfuel: Urteil gegen den Todesfahrer ihres Sohnes steht fest

Einen Tag vor der Urteilsverkündung traf Stephanie Gräfin von Pfuel, 60, erstmals auf den Mann, der ihr ihren Sohn genommen hat. Karl "Charly" Bagusat wollte die Straße überqueren, als er plötzlich von einem Mercedes angefahren wird. Der Fahrer, ein 25-jähriger Berliner, sei mit über 80 km/h auf der Straße unterwegs gewesen. Der Aufprall kostet Charly das Leben. Er wird nur 26 Jahre alt. Nun verkündete das Gericht das Strafmaß gegen den Fahrer.

Stephanie Gräfin von Pfuel: Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt

Wie die Pressesprecherin des Berliner Amtsgerichtes, Lisa Jani, gegenüber GALA berichtet, wurde am Mittwoch, dem 25. August 2021, aufgrund fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung ausgesprochen. "Die Bewährungszeit umfasst 3 Jahre. Dem Angeklagten wurden 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit auferlegt. Darüber hinaus wurde der Angeklagte dem Grunde nach verurteilt Schmerzensgeld zu zahlen. Eine Höhe der Summe wurde bisher nicht festgelegt", so Frau Jani. Allerdings ist das Urteil noch nichts rechtskräftig, wie die Pressesprecherin betont. In den nächsten sieben Tagen besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

Stephanie von Pfuel über den Tod ihres Sohnes "Wir sind alle nach Charlys Verlust zusammengebrochen"

Stephanie Gräfin von Pfuel war bei den Prozesstagen dabei. "Ich habe große Angst vor dem Prozess, werde aber trotzdem teilnehmen. Weil ich dem Menschen, der mein Kind getötet hat, ins Gesicht schauen möchte. Ich wünsche mir, dass er eine gerechte Strafe bekommt", so die 60-Jährige vor Prozessbeginn gegenüber GALA. 

„Schlimm wäre für mich, wenn der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würde“

Jetzt ist das Urteil eingetreten, vor dem sich die Gräfin fürchtete. "Schlimm wäre für mich, wenn der Angeklagte mit einer Bewährungs­strafe davonkommen würde", offenbarte Pfuel im Gespräch mit GALA. Ob Stephanie von Pfuel, die als Nebenklägerin anwesend war, Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt. Gegenüber "Bild" soll sie kurz nach dem Prozess mit "Das Urteil ist aus unserer Sicht angemessen" geantwortet haben. 

Verwendete Quellen: Pressestelle für Strafrecht Amtsgericht Tiergarten Berlin, GALA-Interview, bild.de

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