Jérôme Boateng: Verurteilter Fußballer legt Revision ein

Jérôme Boateng, 34, wurde am 2. November 2022 wegen Körperverletzung verurteilt – zum zweiten Mal. Doch auch dieses Mal will der Ex-Bayern-Spieler seine Strafe nicht akzeptieren und legt Revision ein. Das bestätigt das Landgericht München I am Mittwoch, 9. November, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Kurz darauf tat das nach Angaben einer Sprecherin der Anklagebehörde auch die Staatsanwaltschaft. Nun soll das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.

Jérôme Boateng will Urteil wegen Körperverletzung nicht akzeptieren

Jérôme Boateng wurde am 2. November in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Urlaub im Jahr 2018 schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro, also insgesamt 1,2 Millionen Euro. Nach diesem Urteil gelte der Sportler als vorbestraft.

Jérôme Boateng Wegen Körperverletzung zu 1,2 Millionen Euro verurteilt

Das war 2021 noch anders, damals hatte das Amtsgericht zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, doch die Zahl der Tagessätze war nur halb so hoch: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro. Erst ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

Boatengs Verteidiger beantragten Freispruch

Während Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung betonte, dass "für uns der Sachverhalt mehr als nachgewiesen" ist, beantragte Boatengs Verteidiger einen Freispruch für den Fußballprofi. Sie behaupteten, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner.

Verwendete Quellen: Deutsche Presse-Agentur

Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel