Helena Fürst: "Geschlagen und misshandelt" – Heftiger Bericht nach Psychiatrie-Aufenthalt

Die TV-Bekanntheit wurde gegen ihren Willen eingeliefert

Helena Fürst ist aus der Psychiatrie entlassen worden.

Die „TV-Anwältin“ erhebt schwere Vorwürfe.

„Ich wurde mehrfach geschlagen und misshandelt“, behauptet sie.

Helena Fürst, 47, durfte die Psychiatrie gestern verlassen. Doch jetzt rechnet sie mit  der Polizei und der Klinik ab und erhebt schwere Vorwürfe.

Helena Fürst ist raus aus der Psycho-Klinik

Ich habe mich selbst hier rausgekämpft,

so Helena gegenüber RTL. „Mein Herz pumpt auf 5000. Ich bin endlich frei, ich hab‘s geschafft. Ich fang jetzt an zu heulen.“ Weiterhin behauptet die 47-Jährige, die Klinik sei „völlig verseucht und verdreckt“ gewesen und beschreibt die Zustände dort als „schlimmer als in einem Gefängnis“. Helena Fürst erhebt schwere Vorwürfe gegen die Psychiatrie bezüglich ihrer Behandlungen vor Ort. Nach ihrer Freilassung meint sie im Interview mit dem Sender:

Ich wurde mehrfach geschlagen und misshandelt, ans Bett fixiert und mir wurden zwanghaft Medikamente verabreicht.

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Helena Fürst: „Ich werde die sowas von anzeigen“

In einem Facebook-Video erklärt sie, wie das Drama seinen Lauf nahm und behauptet, bereits bei ihrer Einlieferung durch die Polizei falsch behandelt worden zu sein. Den Stromkasten, den sie laut den Beamten beschädigt haben soll, habe sie nach eigener Aussage bereits so vorgefunden. Auch die Aussagen über Helenas psychischen Zustand seien laut der Dschungelcamp-Kandidatin nicht richtig: „Die haben (…) erzählt, ich hätte irgendwas von Satan gefaselt, was gar nicht stimmt.“

Ich werde die sowas von anzeigen alle. Ich werde die alle öffentlich kaputtmachen, dass die nie wieder normal leben können.

Die zuständige Klinik muss Helenas Aussagen offenbar widersprechen. Auf Nachfrage von RTL wird erklärt: „Unabhängig von einem konkreten Patientenfall können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wenn Patienten ohne Einwilligung zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen werden, erfolgt das in aller Regel durch den behandelnden Notarzt und die hinzugezogene Polizei. Die Entscheidung über eine Unterbringung gegen den Willen des Patienten erfolgt gemäß Psych-KHG (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) durch einen diensthabenden Richter.“

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