Harter Lockdown: Das kosten Verstöße gegen die Corona-Regeln
Hohe Bußgelder
Der harte Corona-Lockdown bleibt weiterhin bestehen. Bis mindestens Ende Januar sind in Deutschland unter anderem der Einzelhandel, die Gastronomie und Hotels geschlossen. Mit der Initiative „Wir machen auf“ regt sich Widerstand, Läden und Restaurants wollen ab 18. Januar trotz des Verbots wieder öffnen. Dabei drohen den Uneinsichtigen hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen gemäß den Infektionsschutzgesetz-Bestimmungen. Auch bei Verstößen gegen Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht oder Ausgangssperren können harte Sanktionen folgen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in seinen Bußgeld- und Strafbestimmungen, welche Sanktionen in Falle von Verstößen möglich sind. Grundsätzlich regeln die Bundesländer Verstöße gegen die Corona-Regeln gemäß ihren Landesverordnungen unterschiedlich. Der VFR Verlag für Rechtsjournalismus hat in einem Corona-Bußgeldkatalog zusammengefasst, welche Strafen verordnet werden können.
Das droht bei Nichteinhaltung des Kontaktverbots
Grundsätzlich kann eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bis zu 2.500 Euro kosten. Wer die Aufzeichnungs- oder Meldepflicht verletzt, riskiert sogar eine Strafe von bis zu 25.000 Euro. Bei einem unzulässigen Weiterbetrieb von Verkaufsstellen droht eine Geldstrafe von mindestens 2.500 Euro, bei wiederholtem Betrieb ebenfalls bis zu 25.000 Euro. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren wird riskiert, wenn Personen entgegen der Verordnung Menschen beschäftigen oder eine Tätigkeit ausüben.
Bei Verstoß gegen ein geltendes Besuchsverbot sind Bußgelder von mindestens 200 Euro möglich. Hält sich jemand mehrmalig nicht an das Kontaktverbot, riskiert er eine Strafe von mindestens 400 Euro. Eine öffentliche Ansammlung von mehr Personen als erlaubt wird mit mindestens 200 Euro geahndet. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld von rund 50 Euro.
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