Gerichtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos: Schluss mit Gerüchten um den Tod von Kasia Lenhardt (†25)

Gerichtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos: Schluss mit Gerüchten um den Tod von Kasia Lenhardt (†25)

Rechtsmediziner Dr. Michael Tsokos äußert sich

Gerichtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos meldet sich zu Wort

Am 24. Februar ließ die Berliner Staatsanwaltschaft zum Tod von Jérôme Boatengs Ex-Freundin Kasia Lenhardt (†25) via Twitter verlauten: „Eine Obduktion im Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin hat keine Hinweise für ein Fremdverschulden ergeben.“ Trotz aller Eindeutigkeit der Aussage kursierten dann jedoch Gerüchte durchs Netz und Verschwörungstheorien rund um ihren Todesfall. Das will Gerichtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos nicht auf sich sitzen lassen und meldet sich deshalb mit einem ausführlichen Video bei Instagram zu Wort, in dem er für Aufklärung sorgt und aufruft, die Verschwörungstheorien bleiben zu lassen.

„Es kann sich jeder darauf verlassen, dass die Obduktion von Kasia Lenhardt gewissenhaft durchgeführt wurde und dass die Ergebnisse völlig transparent und unverfälscht auch an die Staatsanwaltschaft kommuniziert wurde“, stellt Gerichtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos klar, der die Obduktion der Leiche selbst durchgeführt hat. Im Netz gab es Zweifel an den Ergebnissen der Gerichtsmedizin – die Obduktion und die Untersuchungen seien nicht sauber abgelaufen. Und genau an diese Zweifler wendet sich Tsokos nun mit eindringlichen Worten in Abstimmung der Berliner Staatsanwaltschaft.

Im Video gibt’s sein komplettes Statement.

Am Mittwochmorgen setzte die Berliner Staatsanwaltschaft diesen Tweet ab, in dem sie veröffentlichten, dass es keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden im Todesfall der Kasia Lenhardt gegeben habe. Einige User hatten das angezweifelt.

„Manchmal muss man die Toten einfach ruhen lassen“

Zuletzt appellierte Prof. Dr. Tsokos noch an die Pietät. „Der Tod eines nahen Angehörigen ist für die Familie unheimlich schmerzhaft. (…) Noch schlimmer sind Gerüchte und Gerede. Deshalb mein Hinweis als Rechtsmediziner mit 25 Jahren Erfahrung: Manchmal muss man die Toten einfach ruhen lassen.“

Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel