Corona: Alles, was Sie zur 15-km-Regel wissen müssen

Corona: Alles, was Sie zur 15-km-Regel wissen müssen

Ab heute in Kraft

Seit Sonntag gelten verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie – besonders viel Diskussionsstoff bietet die neue 15-Kilometer-Regel. Demnach dürfen sich Bewohner eines Landkreises oder einer Stadt ab einer Sieben-Tage-Inzident von über 200 nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.

Was es bringen soll

Mit der 15-km-Regel wird nicht nur der Bewegungsradius der Menschen sondern auch der des Virus eingeschränkt, was gerade in Hotspot-Gebieten wichtig ist. In der Folge soll sich das Virus weniger weit verbreiten und schneller wieder unter Kontrolle gebracht werden können. Vor allem aber sollen mit der Regel wohl die Anstürme der Tagesausflügler auf Skigebiete und Wanderwege verhindert werden.

Wann die Regel in Kraft tritt

Das hängt mit dem Inzidenzwert zusammen. Also: Wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr als 200 beträgt. Den aktuellen Inzidenzwert der einzelnen Regionen erfahren Sie etwa über die Seite des Robert Koch Instituts. Übrigens: Innerhalb der Stadt, auch mit hoher Inzidenz, darf man sich weiterhin „frei“ bewegen – also soweit es die restlichen Corona-Regeln zulassen.

Machen alle Länder mit?

Nicht alle Bundesländer spielen bei der Regel bereits mit: Baden-Württemberg hat angekündigt, das Ganze erst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit zu überprüfen. In NRW, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz soll mit den Kommunen darüber entschieden werden. In Sachsen gilt sie dagegen schon seit Dezember. Ob Thüringen und Hamburg sie einführen wird, wird noch diskutiert.

Den eigenen Radius berechnen

Bei Google Maps funktioniert es nicht, aber es gibt Apps und Webseiten, mit denen sich der Radius schnell und einfach bestimmen lässt: Calcmaps, Location Radius oder „Radius auf Karte“. Aber Achtung: Der Radius von 15 Kilometern bezieht sich allerdings nicht auf die Wohnadresse, sondern auf die Stadt – er beginnt also nicht in der eigenen Straße, sondern am Ortsschild.

Welche Strafen gibt es?

So uneinig wie sich die Länder selbst sind, so verschieden sind auch die Bußgelder im Falle eines Verstoßes gegen die Regel. In Sachsen wird ein Verstoß mit 60 Euro Bußgeld geahndet, in Bayern sind es gar 500 Euro.

Ausnahmen

Wie so oft während der Pandemie gibt es auch in diesem Fall klare Ausnahmen von der Regel für die Bewegungsbeschränkung: Ein Arztbesuch oder der Weg zur Arbeit sind etwa „triftige Gründe“, sich nicht an die 15-km-Regel zu halten. Ausdrücklich als Nicht-Ausnahme genannt: „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.“

Ist das überhaupt rechtmäßig?

Es ist wahrscheinlich, dass diese Frage noch von Gerichten untersucht wird. Die Regel stellt ohne Frage einen groben Eingriff in Grundrechte der Menschen dar, weshalb bereits mit Klagen gerechnet wird. Allerdings: Laut Infektionsschutzgesetz darf es Ausgangsbeschränkungen geben, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Eindämmung von Covid-19 geführt haben. Da die 15-km-Regel nur gilt, wenn der Inzidenzwert trotz aller Maßnahmen über 200 liegt, könnte die Regel legitim sein.

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