Was Sie jetzt beachten sollten

Gründe eine Hochzeit abzusagen

Eine Hochzeit abzusagen ist ein großer Schritt, doch unter Umständen die richtige Entscheidung. Die Gründe dafür sind vielfältig, folgende können zu einer Absage führen:

Trennung

Stellen die Partner, oder einer von ihnen, während der Hochzeitsvorbereitungen fest, dass die Liebe verflogen und man vielleicht nur noch aus Gewohnheit zusammen ist oder aus Pflichtgefühl den nächsten Schritt geht und heiratet, ist die Absage der Hochzeit wohl unumgänglich. Dabei ist es wichtig, ehrlich zu sich selbst und seinem Partner zu sein und sich nicht den Erwartungen anderer (ob Partner oder Familie) zu beugen. Zunächst mag es unvorstellbar sein, die Hochzeit abzusagen, doch wenn das Paar erst mal verheiratet ist, wird die Trennung wesentlich komplizierter – nicht nur organisatorisch, wahrscheinlich auch emotional.

Finanzielle Engpässe

Eine Hochzeit kann schnell sehr teuer werden. In dem Fall sollten sich die Verlobten fragen, wie wichtig eine Heirat und Ehe wirklich für sie und ihr Leben ist – und die Hochzeit unter Umständen absagen.

Krankheit

Ernste Krankheiten sollten selbstverständlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden und eine Hochzeit ist eine zusätzliche große Belastung. Betrifft die Erkrankung einen nahestehenden Menschen (wie z. B. einen Elternteil), kann statt der Absage auch eine Verschiebung in Betracht gezogen werden.

Weitere Gründe sprechen dafür eine Hochzeit zu verschieben, statt sie komplett abzusagen. Dazu kann wie bereits angesprochen eine längerfristige Erkrankung zählen, aber auch ein Todesfall in der Familie, eine (ungeplante) Schwangerschaft der Braut oder andere Ausnahmesituationen (wie bspw. eine Pandemie).

Hochzeit absagen? So gehen Sie vor

Die schwere Entscheidung wurde getroffen, nun folgt die offizielle Absage der Hochzeit. Sinnvoll ist es, zunächst die Dienstleister und Behörden zu informieren:

  • Standesamt
  • Ggfs. weitere Hochzeitslocations
  • Friseur/Visagist
  • Kosmetiker
  • Nageldesigner
  • Florist
  • Fotograf
  • Caterer
  • Konditor
  • Brautmodengeschäft
  • DJ oder Band
  • Autovermietung, Kutsche, o. Ä.
  • Weitere geplante Aktivitäten und Highlights (z. B. Hochzeitstauben)
  • Bei geplanter Hochzeitsreise: Reiseveranstalter

Auch die Familie und weitere Gäste müssen selbstverständlich wissen, dass die Hochzeit nicht stattfinden wird. Bei nahestehenden Menschen bietet sich das persönliche Gespräch an, bei allen anderen kann die Absage per Brief oder Postkarte erfolgen. Oder wurden die Einladungen bereits digital verschickt, auch auf diesem Weg.

Hochzeit absagen – Textvorschläge

Die richtigen Worte zu finden ist nicht leicht. Mit den Vertrauten wurde idealerweise persönlich gesprochen, alle anderen benötigen nicht zwingend detaillierte Informationen über die Hintergründe. So können die Texte für eine Absage sehr vage gehalten werden:

  • "Dieser Schritt fiel uns nicht leicht, dennoch müssen wir aus persönlichen Gründen unsere Hochzeit am XX.XX.XX absagen."
  • "Leider müssen wir unsere Hochzeit am XX.XX.XX absagen. Wir danken Euch für Euer Verständnis."

Welche Kosten bezahlt werden müssen

Eine Hochzeit zu planen kostet nicht nur Nerven, sondern meist auch eine ganze Stange Geld. Wird die Hochzeit abgesagt, kommt es nun ganz auf die geschlossenen Verträge an, was trotzdem gezahlt werden muss oder wie viel erstattet wird.

Im Regelfall sind Stornierungsbedingungen vertraglich festgelegt. Je nach Regelungen können also Anzahlungen einbehalten oder Stornierungskosten verlangt werden. Gelten keine vertraglich vereinbarten Regelungen müssen die gesetzlichen herangezogen werden. Das bedeutet im ersten Schritt, die vereinbarten Verträge zu überprüfen und zu checken, was fällig wird und was nicht. 

Absage wegen Corona-Maßnahmen

Fällt die geplante Hochzeitsfeier wegen der Corona-Beschränkungen ins Wasser, ist die gesetzliche Ausgangslage ausschlaggebend: Gibt es eine behördliche Anordnung, die die Feier unmöglich macht? Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, besteht bei Untersagung für den Verbraucher keine Pflicht zur Zahlung: "Juristisch betrachtet liegt daher in diesem Zeitraum die 'Unmöglichkeit der Leistungserbringung' vor". Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die aktuellen Beschränkungen, auch die für das eigene Bundesland, immer im Blick behalten werden!

Allerdings gilt auch: Erbrachte Leistungen müssen bezahlt werden. Wurden bspw. die Einladungskarten bereits gestaltet und gedruckt, hat der Dienstleister ein Recht auf die Entlohnung.

Das Brautkleid

Ein bereits gekauftes Brautkleid zurückzugeben, ist normalerweise nicht möglich, insbesondere wenn es maßangefertigt wird. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht für Käufe im Laden gibt es nicht. Ist das Kleid mangelfrei, ist der Verkäufer also nicht verpflichtet es zurückzunehmen. Lässt er sich auf einen Umtausch oder eine Erstattung ein, ist das reine Kulanz.

Bei Online-Bestellungen sieht es etwas anders aus. In dem Fall können Verbraucher zwar von einem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, allerdings gilt auch das nicht für alles, z. B. bei maßangefertigten Kleidungsstücken. 

Hochzeit verschieben wegen Corona

Die Hochzeit kann nicht wie geplant stattfinden wegen der Corona-Maßnahmen, doch sie komplett abzusagen muss nicht unbedingt sein. Eventuell kommt auch eine Verschiebung infrage. Dabei sollten mehrere Dinge beachtet werden:

  • Bei einer Verschiebung können – je nach Vertrag – zusätzliche Kosten anfallen oder Anzahlungen nicht wieder erstattet werden. Checken Sie die Verträge auf ihre Bedingungen.
  • Bei der Terminauswahl ist Flexibilität gefragt, denn viele Wunschtermine sind bereits vergeben. Aber: Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Alternativ bietet sich an, über einen Termin in der Nebensaison oder unter der Woche nachzudenken.
  • Vergessen Sie nicht, die Gäste zu informieren. Statt einer Save-the-Date-Karte können Sie eine Change-the-Date-Karte verschicken!
  • Das Brautkleid ist für den Sommer gekauft und nun wird im Herbst oder Winter geheiratet? Dafür wird es mit Sicherheit eine passende Lösung geben, z. B. eine Stola, eine Kunstfelljacke oder ein Bolero.

Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale.de, verbraucherzentrale.nrw, rnd.de

  • Hochzeit
  • Trennung
  • Ehe

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