Probleme bei Autoreisen im Ausland: Fünf kostspielige "Fallen"

Autoreisen boomen heuer wie noch nie. Wer ins Ausland fährt, sollte allerdings unbedingt über teils abweichende Regelungen Bescheid wissen: Der ÖAMTC informiert über fünf „Fallen“, die teuer werden können.

Ob Wochenendtrip ins benachbarte Ausland oder eine längere Autoreise in andere europäische Länder: Wer mit dem Auto verreist, sollte sich vorab über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren. Die Strafen für Verstöße im Ausland können stark von jenen in Österreich abweichen.

Fünf Autoreise-Fallen, in die man nicht tappen sollte

Täglich kontaktieren Mitglieder die kostenlose ÖAMTC-Rechtsberatung nach Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland. Hier die fünf Autoreise-Fallen, von denen aktuell besonders häufig berichtet wird:

  1. Parkgebühren-Falle:Viele Kroatien-Reisende erhalten Jahre nach dem Urlaub eine Forderungvon 180 Euro oder mehr an nicht bezahlten Parkgebühren – dieÖAMTC-Juristen konnten in vielen Fällen helfen. Man sollte sichjedenfalls über allfällige Parkvorschriften informieren und gelösteTickets unbedingt aufbewahren.
  2. E-Vignetten-Falle: Beim Kauf einer E-Vignette in Ungarn sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen: Oft passieren bei der Eingabe der Daten Fehler, z. B. Tippfehler beim Kennzeichen, falsches Datum, Fahrzeugkategorie oder Länderkennzeichen – die Folge sind zum Teil hohe Nachforderungen. Tipp: Beim Kauf penibel auf die Daten achten und die Rechnung zwei Jahre lang aufheben.
  3. Die Pickerl-Falle: Ein abgelaufenes Pickerl – in Österreich aber innerhalb der Toleranzfrist – kann in Ungarn, Kroatien, Polen oder Tschechien problematisch werden. „Das kann schon bei der Einreise zu Schwierigkeiten führen“, erzählt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Daher vor der Abreise darauf achten, dass die Fälligkeit zur nächsten Begutachtung erst nach der Rückkehr nach Österreich eintritt.“
  4. Die Vollstrecker-Falle: Besonders aus Italien oder Kroatien werden Strafen zum Teil über Inkassobüros „vollstreckt“ – inkl. hoher Bearbeitungsgebühren und oft erst Jahre nach dem Vergehen. „In der EU ist hier die Vollstreckung durch den Heimatstaat vorgesehen, nicht durch Private. Die Bearbeitungskosten stehen daher auch nicht zu, zum Teil sind die Strafen außerdem bereits verjährt”, so Authried.
  5. Maut-Falle Italien: Offene Schranken an italienischen Mautstellen verleiten oft zum Durchfahren ohne Entrichtung der angefallenen Maut. Hier droht eine Nachforderung in Höhe der längsten möglichen Strecke. Irrtümliches Einreihen bei der falschen Spur der Mautstelle kann ebenso teure Folgen nach sich ziehen, wie wenn vor Ort gewendet oder rückwärtsgefahren wird.

ÖAMTC Rechtsberatung hilft bei Problemen nach Autoreisen

Die Rechtsberatung steht Mitgliedern des Clubs bei diesen und anderen Problemen auf Reisen, etwa auch bei Flugausfällen oder Mängeln am Urlaubsort, zur Verfügung. In Notfällen auch rund um die Uhr. Nähere Informationen unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

(Red)

Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel