Pflichten und Rechte eines Lehrlings

Jeder Arbeitnehmer verfügt überPflichten und Rechte. Auch Jugendliche, die einen Lehrvertrag unterschreiben,verpflichten sich zur Einhaltung von Regeln und gesetzlichen Bestimmungen –ebenso der Ausbildungsbetrieb.

Lehrlinge gehen mit derUnterzeichnung des Ausbildungsvertrages ihrem Arbeitgeber gegenüber Pflichtenein. Sie müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen undregelmäßig die Berufsschule zu besuchen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnissedürfen nicht ausgeplaudert werden und bei einer Erkrankung oder einer sonstigenVerhinderung muss sofort der Lehrberechtigte verständigt werden. DiesenPflichten stehen allerdings auch Rechte gegenüber.

Arbeitszeitenregelung

Die Arbeitszeit der Lehrlinge istgenau geregelt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr gilt grundsätzlich, dasseine Arbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nichtüberschritten werden dürfen. Für eine verlängerte Wochenfreizeit oder wenn esder Kollektivvertrag erlaubt, darf der Jugendliche auch mehr als acht Stundentäglich arbeiten. Dabei darf aber die tägliche Arbeitzeit nicht mehr als neunStunden betragen. Die Verlängerung der Wochenarbeitszeit kann z. B. durch denKollektivvertrag erlaubt werden. Gearbeitet werden darf dennoch nicht mehr als45 Stunden und die Arbeitszeit muss innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraumes soverteilt werden, dass sie im Durchschnitt 40 Stunden nicht übersteigt. Achtung:Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten die gleichen Bestimmungen wie fürErwachsene. Hinweis: In jedem Lehrbetrieb muss ein Arbeitszeitplan zur Einsichtaufliegen. Lehrlinge sollten außerdem genaue Aufzeichnungen über ihreArbeitszeiten führen und sie in einer Liste eintragen.

Recht auf Ruhezeiten

Jugendliche, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben spätestens nach 6 StundenArbeitszeit Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten, in der nicht gearbeitetwerden darf. Innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn hat ein LehrlingAnspruch auf 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Nur im Gastgewerbe gibt eseine Ausnahme, denn dort muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 12 Stunden nachArbeitsende eingehalten werden. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, hat einegesetzliche Ruhezeit von 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden nachArbeitsbeginn. Minderjährige Auszubildende dürfen auch nicht an Sonn- undFeiertagen und nicht in der Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr früh beschäftigtwerden. Ausnahmen zum Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen gibt es z. B. imGastgewerbe oder im Handel für den 8. Dezember. Ausnahmen zumNachtarbeitsverbot gibt es z. B. für Gastgewerbe, Bäcker oder mehrschichtigeBetriebe.

Urlaubsansprüche

Lehrlinge haben einen Anspruchauf Wochen Urlaub im Jahr (30 Werktagen). Der Urlaubsbeginn und die Dauer desUrlaubs müssen gegenseitig abgesprochen werden. Solange das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet ist, besteht für Auszubildende ein Anspruch auf zwölf Werktagedurchgehenden Urlaub in der Sommerzeit, und zwar zwischen 15. Juni und 15.September. Achtung: Wer während des Urlaubs länger als drei Tage erkrankt,braucht eine ärztliche Bestätigung, damit der Urlaub als unterbrochen gilt.

Daten & Fakten:

Die wichtigsten Rechte

  • Arbeitszeit: Prinzipiell gilt eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Ausnahmen sind möglich.
  • Ruhezeit: Betragen ununterbrochen zwischen 12 und 14 Stunden
  • Urlaub: 30 Werktage/Jahr

Mehr Informationen unter:
www.vbg.arbeiterkammer.at/lehrejugend

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