Nicht nur für Topverdiener! Warum ein Ehevertrag so wichtig ist

Vor der Hochzeit an eine mögliche Trennung denken: Ja!

Vor der Hochzeit über eine Scheidung nachdenken? Das kommt für die meisten nicht in Frage –schließlich ist das doch total unromantisch. Das haben sich vermutlich auch Mats und Cathy Hummels gedacht, die vor ihrer Hochzeit im Jahr 2015 keinen (!) Ehevertrag unterschrieben haben sollen. Nach einer 14-jährigen Partnerschaft steht ihnen nun angeblich das Liebes-Aus bevor und der Fußballer muss die Influencerin und Moderatorin vermutlich nun mit einer Summe im Millionenbereich ausbezahlen.

Rechtsanwältin Nicole Mutschke beantwortet im RTL-Interview alle wichtigen Fragen rund ums Thema Ehevertrag und erklärt, wieso sein schlechter Ruf eigentlich unbegründet ist.

Thema Ehevertrag: Was hat es damit überhaupt auf sich?

Was ist überhaupt ein Ehevertrag, was muss man dafür machen? Rechtsanwältin Mutschke erklärt: „Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Eheleuten. In der Regel finden sich im Ehevertrag Vereinbarungen zum Vermögen sowie Unterhalts- und Rentenansprüche. Es ist sinnvoll, in einem Gespräch mit einem Anwalt oder Notar zu besprechen, was genau geregelt werden soll.“ Worum genau es dann gehen soll, können beide Partner bestimmen und dann in Form eines individuellen Vertragsentwurfs beim Notar vorstellen und diesen dann aufsetzen.

Ohne eine notarielle Beglaubigung geht nichts

Heißt: Man braucht in jedem Fall einen Gang zum Notar? Ist das nicht teuer? „Ja. Um einen Ehevertrag abzuschließen, ist der Gang zum Notar unvermeidbar, denn der Vertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Hierbei müssen beide Partner persönlich anwesend sein.“ Was die Kosten des Anwalts und des Notars angeht, so orientieren sich diese am sogenannten Streitwert: Je mehr Regelungen im Ehevertrag festgehalten werden und je größer das Vermögen ist, desto mehr Kosten fallen an, erklärt Mutschke.

Aber Vorsicht: Anwälte und Notare haben bei ihrer Honorargestaltung einen gewissen Spielraum. Damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt, gilt: ungefähre Kosten einholen und verschiedene Angebote vergleichen.

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Wann sollte man einen Ehevertrag abschließen?

Mit dem Abschließen eines Ehevertrag denken wir meist an die eigentlich so romantische Zeit vor der Hochzeit, wo Themen wie Scheidung und Co. eigentlich so weit entfernt sind wie das Single-Leben. Aber: „Einen Ehevertrag können Sie jederzeit abschließen. Viele tun dies jedoch kurz vor der Hochzeit.“ Der Grund: „Wie bei jedem Vertrag müssen nämlich bei Seiten mit dem Abschluss des Vertrages einverstanden sein. Besteht die Ehe bereits und eine Seite ist nicht mit dem Abschluss des Ehevertrages einverstanden, bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.“

Was genau wird im Ehevertrag denn abgeschlossen?

Ein Ehevertrag ist natürlich nicht dazu gedacht, vertraglich festzulegen, wie oft Ihr Partner staubsaugen oder spülen muss oder wie oft man in der Woche gemeinsame Unternehmungen macht. Es geht ans Eingemachte „In aller Regel werden in einem Ehevertrag Regelungen Güterstand, Unterhaltsanspruch und Versorgungsausgleich getroffen. Der gesetzliche Güterstand – also ohne Ehevertrag – ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das jeweilige Vermögen des einzelnen Ehegatten nicht gemeinschaftliches Vermögen wird.“

Sollten Kinder im Spiel sein, wird vor allem der Aspekt des Unterhalts interessant: “ Auch Unterhaltsansprüche können konkret geregelt werden.“ Das Thema Rente spielt ebenfalls eine Rolle im Ehevertrag: „Schließlich finden sich in Eheverträgen häufig auch Regelungen zum Versorgungsausgleich. Hierbei geht es um Rentenansprüche. Hier kann ein Verzicht auf die Durchführung eines Ausgleichs zur Nichtigkeit des Ehevertrages führen.“

Die Rechtsanwältin aus Düsseldorf betont allerdings: Auch wenn beide Eheleute grundsätzlich selbst bestimmen können, welche Regeln im Ehevertrag geltend gemacht werden, schützt der Staat jeden Einzelnen trotzdem noch vor den schlimmsten Beeinträchtigungen.

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Was sind die Vor- und Nachteile eines Ehevertrags?

Die Vorteile sind eigentlich klar: „Hat man sich in guten Zeiten friedlich auf eine faire Regelung geeinigt, erspart das Streit, Stress und Zeit in schwierigen Zeiten, weil es eben schon klare Regelungen gibt.“ Ein großer Nachteil: die Kosten. „Es kann daher sinnvoll sein, zunächst für sich abzuklären, ob nicht vielleicht die gesetzlichen Regelungen in der eigenen Situation ausreichend sind und gar kein Ehevertrag erforderlich ist. Sobald aber einige Vermögenswerte da sind, lohnt sich vermutlich der Gang zum Notar.“

Und noch etwas: Ein bestimmtes Jahresgehalt oder auch Vermögen ist für den Abschluss eines Ehevertrages nicht relevant. Der Mythos, dass nur die Topverdiener einen Ehevertrag aufsetzen und der Otto-Normal-Verbraucher das ja gar nicht braucht, ist hiermit widerlegt: „Der Ehevertrag soll schließlich eine grundsätzliche faire Regelung beinhalten und dabei auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Ein aktuell kleines Gehalt kann sich mit den Jahren in eine ganz andere Richtung entwickeln, so dass im Moment der Scheidung gar kein kleines Gehalt, sondern ein Spitzenverdienst vorliegt“, weiß die Rechtsanwältin.

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Das sollten Sie ebenfalls wissen

Was ist, wenn man sich im Laufe der Ehe gegen den Ehevertrag entscheidet, kommt man da dann überhaupt nochmal raus oder ist man für immer daran gebunden? Während der Ehe gilt dasselbe wie beim Aufsetzen und Abschließen des Vertrags: Die Zustimmung beider Ehepartner wird benötigt und vorausgesetzt. „Für die Aufhebung des Ehevertrags ist ein beidseitiges Einvernehmen notwendig. Nur in echten Ausnahmefällen kann der Ehevertrag von einer Seite zum Beispiel wegen sittenwidriger Regelungen und unangemessener Benachteiligungen angefochten werden.“

Warum ist das Thema Ehevertrag so negativ behaftet?

Das Thema Ehevertrag ist in der Mitte der Gesellschaft eher ein Tabu-Thema und recht negativ behaftet. Nicole Mutschke könnte Misstrauen als Grund dafür sehen, einige Menschen seien dem Abschluss eines Ehevertrages eher negativer eingestellt und denken, der andere verhalte sich im Fall einer Scheidung unfair. „Verdient hat der Ehevertrag seinen schlechten Ruf aber nicht. Letztlich dient er doch dazu, in der schwierigen Situationen einer Scheidung den Parteien zumindest klare Verhältnisse zu bringen.“ Somit ist der Ehevertrag eigentlich recht hilfreich, oder? (vdü)

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