Jérôme Boateng muss vor Gericht: Prozess wegen Körperverletzung geht im September los

Termin für Prozessauftakt steht

Am 9. September wird es ernst! Jérôme Boateng (32) muss sich vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. Dem Ex-Fußballnationalspieler wird vorgeworfen, er habe seine ehemalige Lebensgefährtin vorsätzlich verletzt. Anfang September soll nun das Urteil in dem Körperverletzungsprozess gefällt werden, wie der Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst der DPA mitteilt.

Was ist passiert?

Die Staatsanwaltschaft München I hatte schon im Februar 2019 Anklage erhoben. Im Dezember des gleichen Jahres folgte dann die Zulassung des Gerichts. „Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I. „Wir legen dem Herrn Boateng zur Last, dass er zwei Fälle der Körperverletzung, in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche, zum Nachteil einer ehemaligen Lebensgefährtin begangen haben soll.“ Der Streit soll im Urlaub stattgefunden haben. Außerdem sei ein Video in der Anklage involviert, das zu Boatengs Entlastung vorgelegt wurde. Denn der Profi-Kicker weist alle Anschuldigungen vehement von sich.

Termin musste coronabedingt verschoben werden

Obwohl die Anklage bereits Ende 2019 zugelassen wurde, findet erst jetzt der Auftaktprozess statt. Grund dafür: Corona! Der ursprüngliche Gerichtstermin im Dezember 2020 war verschoben worden, weil ein Zeuge „coronabedingt am Erscheinen gehindert“ wurde.

Auf vorsätzliche Körperverletzung steht laut Gericht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (lkr)



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