ARBÖ warnt Verkehrssünder: Italien bei Verkehrsstrafen besonders streng

Italien ist nicht nur eine beliebte Urlaubsdestination – bei der Ausstellung von Verkehrsstrafen zeigt sich das Land besonders streng. Verkehrssündern drohen hohe Stafen, die teils noch nach Jahren eingefordert werden.

Italien zählt zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen derÖsterreicher. Kultur, Strand und Dolce Vita locken jedes Jahr – und soauch heuer – hunderttausende Urlauber in die italienischenFerienregionen. Wer heuer mit dem Auto unsere südlichen Nachbarnbereist, sollte allerdings besonders vorsichtig sein.

Post vom Inkassobüro: Horrende Strafbescheide nach Italien-Urlaub

In derARBÖ-Rechtsabteilung mehren sich die Anrufe, wonach heimische Autolenkerfür – teils mehrere Jahre zurückliegende – Vergehen horrend hoheStrafbescheide bekommen.

So bekam ein ARBÖ-Mitglied vor wenigenWochen Post von einem Inkassobüro in Italien. Demnach soll der Lenker imJahr 2016, also vor fünf Jahren, einen Teil der italienischen Autobahnbefahren haben, ohne dafür Maut entrichtet zu haben. Der betroffeneOberösterreicher erinnert sich, dass damals die Mautstelle nicht besetztund der Schranken geöffnet war. Daher fuhr der Österreicher weiter, wasnun zu dem Strafbescheid geführt hat.

Unbesetzte Mautschranke schützt vor Strafe nicht

Für den ARBÖ-RechtsexpertenMartin Echsel eine derartige Vorgehensweise wenig kundenfreundlich: Einoffener Schranken bei einer Mautstation ist keine Einladung,reaktionslos durchzufahren. 5 Jahre danach eine Strafe zu schicken isttrotzdem nicht fair, weil der Sachverhalt nach dieser Zeit nicht mehrleicht nachzuvollziehen ist.“

Tipp vom ARBÖ-Rechtsexperten fürItalienurlauber: Sollte die Station unbesetzt sein oder unabsichtlichdie Telepass-Spur gewählt worden sein, ist umgehend mit derMautgesellschaft Kontakt aufzunehmen.

Wenn eine Strafzahlung zu spät einlangt: Nachforderungen

Ein weiterer Fall erreichteden ARBÖ vor Kurzem – abermals spielte sich der Vorfall in Italien ab.Ein Steirer ist unabsichtlich in eine Fahrverbotszone eingefahren undbekam kurz darauf einen Strafbescheid. Da bei Bezahlung innerhalb vonfünf Werktagen nur ein Drittel der Strafe zu bezahlen war, hat dasARBÖ-Mitglied am vierten Tag einbezahlt.

Das Geld langte acht Tage nachder Zustellung des Strafbescheides ein, worauf der Steirer abermals Postaus Italien bekam: Der verminderte Betrag sei zu spät, also nichtinnerhalb von fünf Tagen, am Konto eingelangt, die restlichen rund 120Euro sind daher auch noch zu berappen. „Auch in diesem Fall ist dasVorgehen der italienischen Behörden wenig sensibel. In diesem Fallempfehlen wir, Einspruch zu erheben und die zusätzlichen Kosten nicht zubezahlen“, so Echsel weiter.

Achtung Italien-Urlauber: So geht man auf Nummer sicher

Italien-Urlauber, die mit dem Autounterwegs sind, sollten heuer daher besonders vorsichtig sein sowie imFalle einer unklaren Situation ein Gedankenprotokoll erstellen. AuchHandyfotos (zum Beispiel im Falle einer nicht besetzten Mautstation)können zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein, um die Unschuld zubeweisen. „Vorsicht ist besser als Nachsicht. Denn niemand möchte denUrlaub mit einem ungerechtfertigten Strafbescheid in Erinnerungbehalten“, sagt Echsel abschließend.

(APA/Red)

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