Wurde Britney Spears etwa nie unzurechnungsfähig erklärt?

Sie feiert zurzeit ihren großen Triumph! Britney Spears (39) stand dreizehn Jahre lang unter der Vormundschaft ihres Vaters Jamie (69). Ihre Fans waren immer wieder erschrocken, als sie kryptische Posts ihres Stars auf den sozialen Netzwerken sahen. Einige vermuteten, dass es nicht gut um die mentale Gesundheit des einstigen Teenie-Idols steht – und brachten das auch mit dem Prozess um Britneys Selbstbestimmung in Verbindung. Doch anscheinend gibt es da gar keinen Zusammenhang.

Fachanwalt David Glass ordnete jetzt das Urteil im Prozess für das Magazin People ein. Dabei ging er auch auf ein Statement der Richterin Brenda Penny ein: „Sie sagte, dass die Vormundschaft damals auf freiwilliger Basis beschlossen wurde und nie ein Ausdruck ihrer Unzurechnungsfähigkeit gewesen sei.“ Das habe das gesamte Verfahren in ein anderes Licht gerückt.

Denn nun sei es nicht mehr darum gegangen, abzuschätzen, ob Britney nach wie vor nicht für sich selbst sorgen könne, fügte der Experte hinzu: „Das Gericht hat erklärt, dass nur noch eine Frage übrig war – ‚Ist die Vormundschaft noch nötig oder nicht?'“


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