Uma Thurman bekennt: Sie hat als Teenager abgetrieben

Uma Thurman hat Einblicke in ihr Seelenleben gewährt – und dabei auf tiefe emotionale Narben aufmerksam gemacht. In jungen Jahren hat sie sich gegen ein Baby entschieden und abgetrieben. 

In einem Kommentar über das neue Abtreibungsgesetz in Texas hat der Hollywoodstar öffentlich gemacht, vor vielen Jahren eine Schwangerschaft abgebrochen zu haben. Die Entscheidung sei ihr alles andere als leicht gefallen.

„Die Abtreibung, die ich als Teenager vornahm, war die schwierigste Entscheidung meines Lebens, eine, die mir damals Schmerzen bereitet hat und mich sogar jetzt noch traurig macht“, schreibt die 51-Jährige in der „Washington Post“. „In meinen späten Teenager-Jahren wurde ich unbeabsichtigt von einem deutlich älteren Mann schwanger. Ich lebte in Europa aus einem Koffer, weit weg von meiner Familie und war kurz davor, einen Job zu beginnen“, so Thurman weiter.

Heute hat Uma Thurman drei Kinder

Gemeinsam mit ihrer Familie habe sie sich entschieden, die Schwangerschaft abzubrechen. „Mein Herz war gleichwohl gebrochen.“ Über ihre Entscheidung sei sie aber bis heute froh. Ihre drei Kinder bekam sie erst später, als sie dazu bereit war und „mit Männern, die ich liebte und denen ich vertraute“.

Ihr Erlebnis habe sie nun teilen wollen, um sich angesichts des neuen Gesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen in Texas mit betroffenen Frauen und Mädchen zu solidarisieren, die möglicherweise Scham über ihre Situation empfänden, so Thurman. Das Gesetz kritisierte sie scharf. Auf Instagram, wo Thurman ein Bild ihres „Washington Post“-Beitrags teilte, erhält sie für ihr Statement viel Zuspruch. Von „mutig“ ist dort die Rede und viele User zeigen Dankbarkeit, dass eine prominente Stimme Partei ergreift.

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Seit drei Wochen ist in Texas ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbrüche untersagt, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesen Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Ausnahmen sind nur in medizinischen Notfällen erlaubt, Vergewaltigung oder Inzest zählen nicht dazu.

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