Sie wird keine britische Staatsbürgerin

Durch ihre Ehe mit Prinz Harry, 36, genießt Herzogin Meghan, 39, in Großbritannien das Privileg des permanenten Aufenthaltsrechts. Eine britische Staatsbürgerschaft besitzt die US-Amerikanerin allerdings nicht – und scheint ihr Streben danach auch aufgegeben zu haben.

Herzogin Meghan darf Staatsbürgerschaft beantragen

Wie "Daily Mail" berichtet, sei es Meghan seit 21. November 2020 – drei Jahre nach ihrem Umzug in das Vereinigte Königreich – gestattet, einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft zu stellen. Aufgrund des "Megxit" würde dieser aber wohl wenig erfolgversprechend sein.

Die Richtlinien des Innenministeriums besagen, dass Antragstellende mindestens drei Jahre in Großbritannien leben müssen, ehe sie sich rechtlich für einen britischen Pass qualifizieren können. In diesem Zeitraum dürfen sie das Land maximal für 270 Tage verlassen. Ein Kriterium, das Meghan aufgrund etlicher Reisen sowie ihrer Umzüge nach Kanada und anschließend in ihre Heimat USA nicht erfüllt.




Emotionaler AuftrittDeshalb ist die Farbe von Meghans Bluse kein Zufall

Keine Sonderbehandlung für Meghan

Harry und Meghan heirateten im Mai 2018. Bereits im Jahr zuvor wurde öffentlich kommuniziert, dass die ehemalige Schauspielerin die britische Staatsbürgerschaft anstrebe. Harrys damaliger Kommunikationssekretär Jason Knauf erklärte der BBC: "Ich kann auch sagen, dass sie die Absicht hat, britische Staatsbürgerin zu werden und den entsprechenden Prozess durchlaufen wird, von dem einige von Ihnen vielleicht wissen, dass er einige Jahre dauert."

Stars in diesem Artikel

Herzogin Meghan

Prinz Harry

  • Herzogin Meghan
  • Prinz Harry

Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel