Sie hat den Prozess gegen Associated Newspaper Limited gewonnen

Im Februar 2019 publizierten Medien der Associated Newspapers Limited (ANL) fünf Artikel, die den privaten Austausch und die Beziehung zwischen Herzogin Meghan, 39, und ihrem Vater Thomas Markle, 76, thematisierten. Darin enthalten waren Zeilen eines persönlichen Briefes, den Meghan im August 2018 an den 76-Jährigen verfasste. Die einstige Schauspielerin klagte daraufhin wegen Verletzung des Urheberrechts, Verletzung ihrer Privatsphäre und Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Nun hat die Frau von Prinz Harry, 36, den Prozess im Schnellverfahren für sich entscheiden können.

Herzogin Meghan erzielt Prozessgewinn im Schnellverfahren

Bereits im Februar hatte Herzogin Meghan einen Teilerfolg erzielt und innerhalb eines Schnellverfahrens in Bezug auf die Datenschutzklage und Teile der Urheberrechtsklage Recht erhalten – dadurch fiel ein offizieller Prozess, bei dem die 39-Jährige vor Gericht hätte erscheinen müssen, weg. 

Auch das endgültige Gerichtsurteil wurde per Fernanhörung am heutigen Mittwoch (5. Mai 2021) entschieden. Das positive Urteil zugunsten der Herzogin von Sussex ist (unter anderem) auf die Aussage von Jason Knauf zurückzuführen. Dieser war einst Kommunikationssekretär des Herzogs und der Herzogin von Sussex und bestritt heute "nachdrücklich" Co-Autor der Briefe zu sein. Meghans Anwälte beharrten darauf, dass "die Krone nicht als Urheberrechtsinhaber betrachtet" werden könne.

Der Palast gilt nicht als Urheber der Briefe

Die angeklagte Associated Newspapers Limited hatte versucht, die Briefe als Urheberrecht der britischen Königsfamilie geltend zu machen – vergeblich, wie heute von Lord Justice Warby entschieden wurde. Die Briefe fallen unter das Privateigentum von Herzogin Meghan, sodass der Tatbestand der Urheberrechtsklage gegeben ist. 

Meghans Anwalt Ian Mill argumentierte: "Diese unmissverständliche Aussage der Position von Herrn Knauf widerlegt auch die Schlussfolgerung der Beklagten in ihrer Verteidigung sowohl gegen die Datenschutz- als auch gegen die Urheberrechtsansprüche, dass die Klägerin die Verwendung des Briefes 'als Teil einer Medienstrategie' in Betracht zog." Dies sei laut britischen Medien das ausschlaggebende Argument gewesen, dass Herzogin Meghan den Sieg einbrachte.

Verwendete Quellen: express.co.uk, hellomagazine.com, walesonline.co.uk

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