Schock für Herzogin Meghan: Prozess gegen die Presse wird wiederaufgenommen

Mit dieser Nachricht hat Herzogin Meghan, 39, nicht gerechnet. Über anderthalb Jahre kämpfte die Frau von Prinz Harry, 36, gegen die Associated Newspapers, zu denen unter anderem bekannte britische Medien wie "Daily Mail" und "MailOnline" gehören. Eben diese hatten einen Brief, den Meghan im Jahr 2018 an ihren Vater Thomas Markle, 76, schickte, veröffentlicht. Ein Eingriff in die Privatsphäre, der für die Sussexes zu weit ging. Entgegen der Prinzipien der Königsfamilie entschied sich Meghan zu klagen. Mit Erfolg. Doch dieser wird nun infrage gestellt.

Herzogin Meghan gewann den Prozess im Schnellverfahren

Wie ein Sprecher der "MailOnline" gegenüber "The Times" bestätigte, hat das Berufungsgericht zugunsten der Presse entschieden: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Berufungsgerichts, uns die Erlaubnis zu erteilen, gegen die vom High Court erlassenen summarischen Urteile Berufung einzulegen, und über die Anerkennung des außergewöhnlichen öffentlichen Interesses an den durch den Fall aufgeworfenen Fragen." Für Herzogin Meghan dürfte dies ein absoluter Schock sein. 

Nachdem die einstige Schauspielerin im Februar von Richter Justice Warby Recht erhalten hatte, wurde der Rechtsstreit damit ohne einen vollständigen Prozess, bei dem Meghan unter Eid hätte aussagen müssten, beendet. Als die Mediengruppe daraufhin Einspruch einreichte, zeigten sich die Royals dennoch positiv gestimmt: "Wir sind zuversichtlich, dass das strenge Urteil von Mr. Justice Warby gegen die Mail aufrechterhalten wird, und wir unterstützen die weitere Überprüfung der gesetzlichen Rechte, die in Mr. Justice Warbys Urteil als verletzt bestätigt wurden, durch den Court of Appeal." Diese Zuversicht wurde jetzt zerstört.

Was bedeutet die Berufung für Herzogin Meghan?

Der eigentliche Prozess zwischen Herzogin Meghan und der Associated Newspapers war für diesen Herbst angekündigt. Ob das Verfahren so schnell wieder aufgenommen werden kann und es tatsächlich in England zu einem vollständigen Prozess kommen wird, bei dem die 39-Jährige anwesend sein muss, ist bisher unklar. Fest steht, dass "MailOnline" und Co die Chance nutzen werden, um weitere Umstände, die zur Veröffentlichung führten, darzulegen. Im Februar kündigte ein Sprecher der Medien an: "Wir sind sehr überrascht von dem Urteil im Schnellverfahren und enttäuscht darüber, dass uns die Chance verwehrt wurde, alle Beweise in einem vollständigen Prozess in öffentlicher Sitzung zu hören und zu prüfen." Dies wollen sie nun nachholen.

Ein Nebeneffekt, der der britischen Presse darüber hinaus zugutekommt: die enorme mediale Aufmerksamkeit, die der Prozess mit sich zieht.

Verwendete Quellen: express.co.uk

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