Prinz Andrew: Richter genehmigt Antrag – Ist das die Wendung im Prozess?

Am Mittwoch, 27. Oktober 2021, stimmte ein Richter des New-Yorker-Gerichtes, das mit der Zivilklage gegen Prinz Andrew, 61, beauftragt ist, dem Antrag der Anwälte des Royals zu. Diese hatten gefordert, dass eine rechtliche Vereinbarung, die zwischen der Anklägerin Virginia Roberts Giuffre, 38, und Jeffrey Epstein, †66, im Jahr 2009 getroffen wurde, unter Verschluss bleibt. 

Prinz Andrews Anwalt bereitet Abweisung der Klage vor

Es könnte eines der wichtigsten Dokumente im Prozess gegen Prinz Andrew sein. Wie "The Guardian" berichtet, soll es sich bei den geheimen Papieren um einen Vertrag zwischen Giuffre und dem verurteilten Sexualstraftäter Epstein handeln, der Prinz Andrew und andere Beteiligte der pädophilen Machenschaften von jeglichen Haftungen entbinden. Im Klartext: Auch wenn die Anschuldigungen sich bewahrheiten würden, kann Prinz Andrew nicht strafrechtlich belangt werden. Andrew Brettler, der Anwalt des Royals, hat bereits angekündigt, schriftliche Argumente für die Abweisung der Klage vorzubereiten. Durch das Dokument sieht er die Klage gegen den Royal als "unbegründet" an. 

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Virginia Roberts Giuffre wirft dem Mitglied der britischen Königsfamilie vor, sie im Jahr 2001 mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Zum damaligen Zeitpunkt war Giuffre gerade ein mal 18 Jahre jung und galt nach US-Gesetzen noch als minderjährig. Prinz Andrew dementiert alle Vorwürfe.

Geheimdokument könnte zum späteren Zeitpunkt enthüllt werden

Der Richter stimmte zwar der Forderung von Brettler zu, ließ es sich jedoch offen, das Dokument zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich zu machen. Offenbar ist die besagte Vereinbarung zwischen Giuffre und Epstein neben dem Prinz-Andrew-Fall auch Bestandteil eines weiteren Gerichtsprozesses. Die Richterin des anderen Prozesses, Loretta A. Preska, könne die Entsiegelung des Dokumentes weiterhin anfordern. 

Die Anwälte von Virginia Roberst Giuffre stufen den Vertrag deutlich anders ein: Es sei irrelevant, was damals zwischen Epstein und der "Sexsklavin" festgehalten worden sei. Der Zivilprozess wird sich bis ins Jahr 2022 hineinziehen. Die Anwälte der Klägerin sowie des Angeklagten haben sich darauf geeinigt, dass die Beweisaufnahme – darunter zählen ebenfalls der Aussagen von Sachverständigen – bis zum 14. Juli 2022 abgeschlossen sein soll.

Verwendete Quellen: thesun.co.uk, theguardian.com

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