Polizeischutz in Großbritannien: Prinz Harry verliert vor Gericht

Polizeischutz in Großbritannien: Prinz Harry verliert vor Gericht

"Polizisten keine Söldner"

Prinz Harry (38) hat im Streit um Polizeischutz in Großbritannien eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der Sohn von König Charles III. (74) hatte gegen eine Entscheidung des britischen Innenministeriums geklagt. Die Behörde hatte zuvor entschieden, dass der in die USA abgewanderte Royal keinen Anspruch auf Polizeischutz in seinem Geburtsland habe. Auch dann nicht, wenn er dies selber bezahlt, wie Harry angeboten hatte.

Der Londoner High Court hat Harrys Klage laut Medienberichten nun abgeschmettert. Das Innenministerium hatte argumentiert, dass es „nicht angemessen“ sei, wenn wohlhabende Privatpersonen die Dienste von bewaffneten Beamten nutzen dürften.

Die Metropolitan Police begrüßte diese Entscheidung. „Es ist falsch, dass eine Polizeibehörde Beamte gegen Bezahlung einer Gebühr durch eine Privatperson in Gefahr bringt“, ließ die Polizei laut „Daily Mail“ verlautbaren. Ihre Beamten seien keine „Söldner“. Wenn Harry auf sie zurückgreifen dürfe, würde das einen „inakzeptablen Präzedenzfall“ schaffen.

Das Anwaltsteam von Harry hatte argumentiert, dass auch bei Sportveranstaltungen und anderen Events private Akteure in Großbritannien für Polizeidienste zahlen. Doch das Gericht entschied, dass dort anders als beim Personenschutz keine spezialisierten Kräfte eingesetzt werden müssten.

2020 hatten sich Harry und seine Gattin Herzogin Meghan (41) aus dem engsten Kreis des britischen Königshauses in die USA zurückgezogen. Bei Besuchen in die Heimat wollte er sich die Dienste der Spezialkräfte jedoch weiterhin sichern, auf die er in seiner Zeit als sogenannter „Working Royal“ Anspruch hatte.

Ganz abhaken muss Prinz Harry den Polizeischutz aber noch nicht. Es wird weiter vor Gericht überprüft, ob die grundsätzliche Ablehnung des Innenministeriums rechtens war. In der aktuellen Entscheidung gegen Harry war es nur um die Option der privaten Bezahlung gegangen.

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