Kinderarbeit! Angelo Kelly zu 3.000 Euro Bußgeld verurteilt

Kinderarbeit! Angelo Kelly zu 3.000 Euro Bußgeld verurteilt

Amtsgericht Hassfurt hat entschieden

Das Amtsgericht Hassfurt in Bayern hat gesprochen: Angelo Kelly (39, „Irish Heart“) wurde zur Zahlung von 3.000 Euro Bußgeld verurteilt. Das berichtet die „Bild“-Zeitung auch unter Berufung auf den zuständigen Richter. „Er ist schuldig, als Arbeitgeber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben“, sagte demnach Sebastian Jäpel (39). Der Auftritt von Kellys damals vierjährigen Sohnes William (5) am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof in Unterfranken bei der „Irish Summer Tour“ sei ein „Paradebeispiel für das Jugendschutzgesetz“.

Sowohl Kelly selbst als auch seine Anwalt Julian Ackermann bestätigten das Urteil, gaben jedoch bekannt, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Das Wohlbefinden seiner Kinder sei ihm als Vater das Allerwichtigste, so Kelly. „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet mit uns aufzutreten“, sagte er in einem Statement der „Bild“. Er verstehe auch, dass gewisse Behörden ihren Job machen müssten und so habe er immer versucht eine gute Zusammenarbeit mit ihnen anzustreben.

Angelo Kelly will Rechtsmittel einlegen

„Meistens haben wir auch von den örtlichen Jugendschutzbehörden viel Unterstützung und Verständnis für unsere Familientradition erfahren dürfen“, so der Sänger. Ein anerkannter und von den Behörden beauftragter Medienpsychologe hätte auch den kindergerechten Umgang mit William bescheinigt. Deswegen erkenne er das Urteil aus Hassfurt nicht an und werde den Rechtsweg weitergehen.

Auch sein Anwalt sagte in einem Statement, dass er das Urteil für rechtlich falsch halte. Man werde „selbstverständlich […] gegen diese völlig allein stehende heutige Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen“. „Das Kind des Betroffenen stand für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat mitgespielt, mitgesungen und ein eigenes Lied interpretiert“, sagte hingegen der Richter in der Urteilsbegründung.

Keine Ausnahme wie zum Beispiel ein Hobby

Selbst wenn es sich hier um eine Musikerfamilie handele, so der Richter, habe William in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Vater gestanden. Eine Ausnahme wie ein Hobby im Sportverein oder Kirchenchor oder eine Tätigkeit im Familienhaushalt habe nicht vorgelegen.

Außerdem sei Kelly noch vor der Tournee vom Bayerischen Familienministerium angeschrieben und auf die rechtliche Lage hingewiesen worden. Das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg habe mit einem Bußgeldverfahren gegen Kelly richtig gelegen. Ursprünglich waren allerdings 5.000 Euro Buße auferlegt worden. Die 3.000 Euro seien aber angemessen, so der Richter. Angelo Kelly sei zur Urteilsverkündung am Freitag nicht selbst vor Ort gewesen.

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