Herzogin Meghan siegt vor Gericht: "Daily Mail" räumt Niederlage öffentlich ein

Als die Zeitungen "Daily Mail" und "Mail on Sunday" im Februar 2019 Ausschnitte aus Herzogin Meghans, 40, persönlichen Brief an ihren Vater Thomas Markle, 77, veröffentlichten, war das wohl der Höhepunkt im Tochter-Vater-Konflikt.

Herzogin Meghan und Thomas Markle im Tochter-Vater-Streit

Schon vorher wandte sich Thomas Markle immer wieder an die Presse und beschwerte sich öffentlich über das Verhalten seiner Tochter und seines Schwiegersohnes Prinz Harry, 37. Der Brief, in dem Meghan ihren Vater darum bat, sie nicht länger in den Medien zu schikanieren, sollte ein letzter Versuch sein, die Beziehung zu retten. Doch Thomas Markle tat ausgerechnet das, was alles noch viel schlimmer machte: Er gab den Brief an "Associated Newspapers" weiter.

Anschließend reichte Meghan Klage gegen den Zeitungsbetreiber ein. In einem langen Statement schrieb Prinz Harry damals, Meghan sei das "Opfer" einer "rücksichtslose[n] Kampagne" und "unerbittliche[n] Propaganda" geworden. Der Punkt sei gekommen, "sich diesem Verhalten zu widersetzen, weil es Menschen und Leben zerstört." Der konkrete Vorwurf der Sussexes lautete, dass die Zeitungen ihre Leser manipulieren wollten, indem Teile des Briefes bewusst ausgelassen und einzelne Sätze und Worte verändert worden seien, mit dem Ziel, vorherige Lügen der Blätter zu vertuschen.

Meghans Anwalt argumentierte, der Brief sei "privat und vertraulich" gewesen und habe "ihre intimen Gedanken und Gefühle über die Gesundheit ihres Vaters und ihre Beziehung zu ihm zu dieser Zeit detailliert beschrieben". Darum werde Schadensersatz wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, des Missbrauchs von Urheberrechten und dem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz beantragt.

"Associated Newspapers" stand jedoch weiter zu der Entscheidung, den Brief veröffentlicht zu haben, und gab an, sich energisch gegen die Klage verteidigen zu wollen.

Rechtsstreit mit „Associated Newspapers“

Im Februar 2021 erreichte Meghan dann einen wichtigen Teilerfolg. Ein Gericht in London entschied, dem Antrag auf ein "Zusammenfassendes Urteil" stattzugeben. Außerdem gewann die Herzogin von Sussex in den Punkten Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Die Zeitungsgruppe ging in Berufung, doch diese wurde Anfang Dezember 2021 abgelehnt.

Nun blieb "Associated Newspapers" nicht anderes übrig, als die endgültige Niederlage einzuräumen und diese auch öffentlich zu machen. Auf "Daily Mail" wurde darüber informiert, dass das Gericht feststellte, "dass Associated Newspapers ihr [Meghans| Urheberrecht verletzte, indem sie Auszüge ihres handgeschriebenen Briefes an ihren Vater in The Mail on Sunday und in Mail Online veröffentlichte." Es sei eine "finanzielle Entschädigung" vereinbart worden, die genaue Summe ist nicht bekannt.

Doch Meghan wird es bei ihrer Klage sowieso nicht um Geld, sondern um ihr Recht gegangen sein. Das belegt ihr Statement zu dem Fall im vergangenen Februar: "Mit dem umfassenden Gewinn in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht haben wir heute alle gewonnen. Wir wissen, [wir] hoffen, dass dies einen Präzedenzfall schafft; dass man die Privatsphäre einer Person nicht nutzen und […] ausbeuten kann, wie es der Angeklagte in den letzten zwei Jahren offen getan hat."

Verwendete Quellen: dailymail.co. uk,telegraph.co.uk, themirror.co.uk

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