Das sagt Günther Klum zum Streit um Lenis Namen

Ohne das Wissen von Tochter Heidi soll sich Günther Klum die Rechte am Markennamen seiner Enkelin Leni gesichert haben – und bekam daraufhin Post vom Anwalt. Bei t-online hat er sich zu der Sache geäußert.

Seit der Hochzeit des Models mit Tokio-Hotel-Star Tom Kaulitz soll das Verhältnis zwischen Vater und Tochter jedoch angespannt sein. Auf seinem Instagram-Profil unterstützt Günther Klum Heidi trotzdem weiterhin öffentlich mit Postings und zeigt auch immer wieder, wie stolz er auf seine Enkelin Leni Klum ist, die auf den Modelspuren ihrer erfolgreichen Mutter unterwegs ist.

Günther Klum zeigt sich bei Instagram stolz mit dem Magazincover von Enkelin Leni. (Quelle: Instagram / Günther Klum)

Familienstreit um Lenis Namen?

Doch mit einem Schritt soll er nun zu weit gegangen sein. Er soll sich ohne das Wissen seiner Tochter die Rechte am Namen seiner Enkelin gesichert haben und damit sämtliche Markenrechte in den Bereichen Kosmetik, Musik, Schmuck und Mode. Der Beginn eines handfesten Familienstreits?

Der 75-Jährige postete jedenfalls einen Nichtigkeitsantrag bei Instagram, den die Anwaltskanzlei „Lacore“ bei der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht hat – angeblich im Namen von Heidi Klum. Günther Klum selbst zeigte sich überrascht über diesen Vorgang, schrieb zu dem Posting: „Warum das denn?“

Auf Anfrage von t-online erklärt der 75-Jährige, dass er sich schon immer um die Namensrechte seiner Familie kümmere. So lägen auch die Internetseite seiner Tochter sowie die Domains aller seiner Enkel bei ihm. Neben Leni sind das Henry, Johan und Lou, die aus Heidis Ehe mit Sänger Seal stammen. 

„Anwälte möchten natürlich Umsatz machen“

„Die Marke Leni Klum habe ich mir vor vielen Monaten gesichert“, bestätigt Günther Klum und betont: „Leni heißt übrigens wegen meiner Mutter Leni.“ Auch den Kosenamen „Mausekatze“, den er seiner Enkelin gab, habe er sich gesichert. Wollte Günther Klum die Rechte seine Enkelin also nur schützen? Bei so etwas kann einem schließlich schnell jemand Fremdes zuvorkommen, um Profit aus der Marke zu schlagen. 

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Zu dem Vorgehen der Kanzlei „Lacore“ sagt der Unternehmer: „Markenrecht machen sie, wenn überhaupt, nur nebenbei. Aber Anwälte möchten natürlich Umsatz machen.“ Eines sei jedenfalls sicher: Die Rechte an Lenis Namen liegen bei ihm, und „nicht irgendwo anders“, so Günther Klum zu t-online. 

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