Strafverteidiger schätzt Strafmaß ein
Anklage wegen Hitlergruß: Das blüht Melanie Müller jetzt
Anklage gegen Ballermann-Star Melanie Müller! Die 34-Jährige soll bei einem Konzert in Leipzig „mehrfach den sogenannten Hitlergruß“ gezeigt haben. Das könnte Melanie jetzt teuer zu stehen kommen.
Melanie Müller könnte eine Geldstrafe drohen
Strafverteidiger Jan Siebenhüner schätzt für ein, mit welchen Konsequenzen Melanie Müller zu rechnen hat. „Das Verwenden von verfassungsfeindlichen Zeichen oder Symbolen wird in Deutschland mit einer Geldstrafe beziehungsweise mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Da man hier allerdings sagen muss, dass der Hitlergruß nur kurz gezeigt und nur ein paar Mal, ist hier eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.“
In einem Video des Konzerts soll zu sehen sein, wie Melanie den Arm hebt. Im Ermittlungsverfahren hat sie diesen Tatvorwurf allerdings bestritten. Die Geste auf dem Konzert sei eine Anheizer-Bewegung für das Publikum gewesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Strafverteidiger sieht Vorteil für Schlagersängerin
Von Vorteil für Melanie könnte sein, dass sie „diesbezüglich nicht vorbestraft ist beziehungsweise überhaupt strafrechtlich irgendwie in Erscheinung getreten ist“, so der Strafverteidiger. Somit wäre es „nicht unwahrscheinlich, dass das ganze Verfahren am Ende mit einer Geldstrafe endet.“
Ausschlaggebend sei auch, ob der Hitlergruß wirklich in der Öffentlichkeit – wie in Melanies Fall bei einem Auftritt vor Publikum – durchgeführt wurde, denn „nur dann ist es auch strafbar.“
Im Video: Darum wurde Anklage gegen Melanie Müller erhoben
Anklage gegen Melanie Müller
Wenn Anklage erhoben wird, hält die Justiz eine Verurteilung für "sehr wahrscheinlich"
Dass Anklage erhoben wurde, hält Strafverteidiger Jan Siebenhüner für ein eher schlechtes Zeichen für Melanie: „Weil dann der Verteidiger und natürlich der Mandant damit rechnen muss, dass hier die Justiz eine Verurteilung für sehr wahrscheinlich hält. Und ich mich eben auch strafbar gemacht habe. Das ist eigentlich ein Zeichen dafür, dass man hier am Ende auch verurteilt wird. Zumindest ist damit zu rechnen.“
Das Amtsgericht entscheidet nach erfolgter Zustellung der Anklage Anfang Mai über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Am Mittwoch (24. Mai) hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen Melanie Müller abgeschlossen sind. Gegen die Sängerin sei „Anklage wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ erhoben worden. „Der Angeschuldigten liegt zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig als Sängerin auf einer Veranstaltung öffentlich von der Bühne aus mehrfach den sogenannten ‘Hitlergruß’ in Richtung des Publikums gezeigt zu haben.“
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatte die Polizei 2022 Melanies Haus in Leipzig durchsucht.
Weder Melanie, noch ihr Noch-Ehemann Mike Blümer, wollten sich auf Anfrage zu der Anklage äußern. (csp)
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