Alec Baldwin angeklagt: Anwalt erklärt, was ihm jetzt droht

Welche Taktik könnte den US-Star vor einer Verurteilung retten?

Alec Baldwin angeklagt: Anwalt erklärt, was ihm jetzt droht

Alec Baldwin (64) wird nach dem Todesschuss am „Rust“-Fillmset wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die zuständige Bezirksstaatsanwältin Mary Carmack-Altwies sieht „genügend Beweise“, um den Schauspieler vor Gericht zu bringen. Was Baldwin im Falle einer Verurteilung drohen könnte, erklärt uns Anwalt Samuel Hahn.

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Alec Baldwin könnte Mindeststrafe von fünf Jahren Knast drohen

„Die fahrlässige Tötung (auf Englisch: Involuntary Manslaughter) wird in New Mexiko grundsätzlich mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von maximal 5.000 Dollar (etwa 4.600 Euro) geahndet. Wurde die Tötung aber – wie im vorliegenden Fall – mittels einer Schusswaffe begangen, steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Knast im Raum“, so Anwalt Samuel Hahn auf Anfrage von RTL.

Das bedeutet, dass dem Schauspieler tatsächlich eine längere Gefängnisstrafe drohen könnte. Laut Einschätzung des Anwalts käme es darauf an, ob das Gericht der Ansicht ist, dass es Baldwins Pflicht war, die Waffe auf ihre Ungefährlichkeit zu überprüfen, bevor er sie auf einen anderen Menschen richtete.

Bei einer Stellprobe am „Rust“-Set hatte Alec Baldwin auf Halyna Hutchins gezielt. Weil sich im Requisitenrevolver aus bislang ungeklärten Gründen scharfe Munition befunden hatte, starb die Kamerafrau durch Baldwins Schuss.

Im Video: Alec Baldwin wird wegen "Rust"-Todesschuss angeklagt

Alec Baldwin wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt!

Welche Taktik könnte Baldwin vor Gericht helfen?

Für den Anwalt liegt in genau diesem ungeklärten Szenario die Chance für Alec Baldwin, einer Verurteilung zu entgehen. „Er muss sich darauf berufen, sorgfältig gehandelt zu haben. Gegebenenfalls wird er dafür die Schuld auf andere Mitglieder der Produktion schieben und beispielsweise anführen, es sei die Aufgabe der ebenfalls angeklagten Waffenmeisterin gewesen, die Ungefährlichkeit der Waffe sicherzustellen“, erklärt Stefan Hahn.

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Der Anwalt glaubt allerdings, dass die zuständige Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass es der üblichen Praxis an Filmsets entspricht, dass Schauspieler ihre Waffen vor der Benutzung selbst überprüfen. „Dann sähe es für Herrn Baldwin schlecht aus“, so Stefan Hahn. (csp)

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