Steuerprüfung: Heino sollte wegen Heino-Mobil 150.000 Euro nachzahlen

  • Heino sollte wegen seines Heino-Mobils eine Steuernachzahlung leisten.
  • Dabei handelte sich um eine wesentliche Summe – nun äußert sich der Sänger.

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Bewegte Zeiten für Heino. Nachdem es vor einigen Wochen Ärger um seinen Liederabend gab, folgte der Wirbel um den Streit über Heinos Erbe. Beim Erbstreit beteiligt: Ex-Haushaltshilfe Jutta T., die der Barde erst adoptieren wollte und dann enterbte.

Sie hat nun in einem Brief, aus dem „Bild“ zitiert, bezweifelt, dass von Heinos Erbe überhaupt etwas übrig bleiben würde. Grund sei eine Steuernachzahlung in großer Höhe. Heino erklärt nun auf Anfrage des Blatts, was es mit der Steuernachzahlung auf sich hat.

Heino: Einspruch gegen 150.000-Euro-Bescheid

Es sei richtig, dass der Schlagerstar eine Steuerprüfung hatte. Anschließend sollte er 150.000 Euro ans Finanzamt nachzahlen. „Ich habe die Summe beglichen und gleichzeitig Einspruch erhoben“, so der Sänger.

Den größten Teil habe Heino inzwischen zurückerhalten, „weil sich die Einwände des Finanzamts nicht halten ließen“. Und darum ging es: Laut Finanzamt soll der Musiker 2013 sein „Heino-Mobil“ getauftes Tournee-Auto auch privat genutzt haben. Heino erklärt: „Ich habe das ‚Heino-Mobil‘ nie selbst gefahren, bin damit nur ein paar Mal zu Auftritten chauffiert worden.“

Spaziergang in rotem Ledermantel oder mit blinkender Jacke?

Ein weiterer Punkt im Zuge der Nachforderung sei sein legendärer roter Bühnen-Ledermantel mit Silber-Beschlägen gewesen. Ihn habe das Finanzamt genauso wie eine Jacke mit elektrisch blinkenden Lämpchen zunächst als Privatkleidung eingestuft.

Er sei mit diesen Klamotten ganz sicher nicht privat spazieren gegangen, weist Heino auch diesen Vorwurf zurück. „Das hat dann auch das Finanzamt eingesehen.“ Ob von seinem Erbe überhaupt etwas übrig bleibe? Heino entgegnet: „Wenn ich kein Geld hätte, wäre Jutta bestimmt nicht so scharf auf mein Erbe gewesen.“ © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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