Einspruch abgewiesen: Bushidos Album ist endgültig indiziert

Bushido (44) muss eine Schlappe vor Gericht hinnehmen! Mit seinen Texten stieß der Rapper seit Beginn seiner Karriere immer wieder auf harte Widerstände: Neben schwulen- und frauenfeindlichen Inhalten wurde dem Musiker auch immer wieder vorgeworfen, mit seinen Liedern jugendgefährdende Inhalte zu transportieren. Im April 2015 wurde sein Album „Sonny Black“ indiziert – wogegen der Bonner mehrmals erfolglos vorging. Jetzt scheiterte sogar eine Verfassungsklage gegen die Entscheidung!

Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt in einer Mitteilung bekannt gab, sehe es die Kunstfreiheit des Rappers mit der Indizierung nicht verletzt. Daher habe man Bushidos Klage nach eingehender Prüfung gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Bundesprüfstelle hatte die CD mit 15 Tracks vor über sieben Jahren als jugendgefährdend eingestuft. Die Texte wirkten verrohend und verherrlichten einen kriminellen Lebensstil, hieß es in der Begründung.

Alben, die auf der Liste jugendgefährdender Medien landen, sind zwar nicht verboten, unterliegen aber gewissen Beschränkungen: So dürfen sie etwa nicht Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Außerdem ist es verboten, sie ihnen gegenüber zu bewerben.


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