Urlaubsreisen: Diese Einreise-Regeln gelten für Österreicher im Ausland

Rund um den Beginn der Sommerferien ist das Reisen innerhalb Europasdeutlich einfacher geworden. Welche Corona-Regeln für Österreicher in beliebten Urlaubszielen wie Griechenland, Spanien, Kroatien oder anderen Ländern bei der Einreise gelten, lesen Sie hier.

Viele Länder haben wie Österreich zuletztihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es in den Staatennach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise. Der EU-weite“Grüne Pass“ soll hier eine gewisse Vereinheitlichung bringen. Dasdigitale Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in derSchweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein ab 1. Juli anerkannt.

Nachweis über Grünen Pass: Getestet, Genesen, Geimpft

Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Nachweis, dass eine Persongegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde odervon einer Corona-Infektion genesen ist. Der sogenannte „Grüne Pass“regelt, dass jede geimpfte Person ein Impfzertifikat erhält. Derverwendete Impfstoff spielt dabei keine Rolle. Die EU-Staaten müssenImpfstoffe akzeptieren, die in der EU zugelassen wurden, können dieGültigkeit aber auf andere Impfstoffe ausweiten. Sie entscheiden auchselbst darüber, wann man als geimpft gilt.

Als Tests sind sowohlPCR als auch Antigen-Schnelltests zugelassen. Als genesen gilt einePerson 180 Tage nach dem positiven Coronatest-Resultat. Antikörpertestswerden derzeit noch nicht anerkannt. In Österreich ist der Grüne Passmit Handysignatur oder Bürgerkarte unter https://www.gesundheit.gv.at/abrufbar. Bei Fragen steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800555 621 zur Verfügung.

Bei den Einreise-Regelungen gibt esweiterhin divergierende Vorgaben in den verschieden Ländern:Unterschiedlich geregelt ist etwa die Dauer der Gültigkeit vonTestergebnissen sowie auch das Alter von Minderjährigen, für die einTest erforderlich ist. Unterschiedlich ist auch die Frist, ab wann eineImpfung anerkannt wird. Meistens ist dies 14 Tage nach einerVollimmunisierung (zweite Dosis bzw. erste Dosis des Impfstoffs Janssenvon Johnson & Johnson). Zusätzlich ist in vielen Ländern eineRegistrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigenLändern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach derEinreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

Urlaubsreise ins Ausland: Einreisebestimmungen ändern sich laufend

Dasich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sichvor der Reise zu informieren: Detaillierte Informationen über Test- undQuarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf derEU-Seite Reopen Europa (Wiedereröffnung der EU) unterhttps://reopen.europa.eu/de. Aktuelle Reiseinformationen derverschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriumsabrufbar. Die Einreiseregeln für Österreichsind wiederum auf der Homepage des Gesundheitsministeriums angeführt. Auskunft geben auch Beförderungs- undReiseunternehmen. Informationen über das EU-weite Covid-Zertifikat.

Einreiseverordnung ab 8. Juli 2021 im Überblick

EINREISE AUS LÄNDERN MIT GERINGEM EPIDEMIOLOGISCHEN RISIKO MIT 3G-NACHWEIS NACH ÖSTERREICH:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.

Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.

EINREISE AUS VIRUSVARIANTENGEBIETEN NACH ÖSTERREICH:

Als Virusvariantengebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien, Russland, Südafrika sowie Botsuana, Eswatini, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe und Uruguay. Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport, zum Beispiel für Betreuer und Trainer.

Die Registrierung erfolgt mit dem sogenannten Pre-Travel-Clearance-Formular.

EINREISEAUS ALLEN ANDEREN LÄNDERN NACH ÖSTERREICH: Für alle anderen Staaten,die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet nochLänder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin derNachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test,Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs-und Quarantänepflicht.

Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler,grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zweckenoder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, dievollimmunisiert sind (zwei Impfdosen bzw. eine Impfdosis bei Genesenen),entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis dieRegistrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährigeab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständiggeimpften Erwachsenen einreisen.

Aktuelle Covid-Einreisebestimmungen beliebter Urlaubsländer

EINREISE IN EU- UND EWR-LÄNDER: 3-G-NACHWEIS MIT DEM DIGITALEN COVID-ZERTIFIKAT DER EU

Belgien:Österreich gilt als „grüne Zone“ ohne verpflichtende Quarantäne beiTestnachweis. Dafür darf man in den 14 Tagen vor Einreise nicht in einer“roten Zone“ (Quarantänepflicht) gewesen sein. Kinder unter zwölfJahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Als geimpft gilt man zweiWochen nach der Vollimmunisierung. Bei der Einreise muss man außerdemein Registrierungsformular ausfüllen.

Bulgarien: Nachweis derImpfung (gültig 14 Tage nach der Vollimmunisierung) oder eines negativenTests (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als48 Stunden). Kinder unter fünf Jahren sind von den Test- oderQuarantäneanforderungen ausgenommen. Das Ausfüllen einer Erklärung istverpflichtend.

Dänemark: Dänemark stuft Österreich als „grünes“Land ein. Voraussetzung ist negativer Covid-19-Test, nicht älter als 48Stunden. Darüber hinaus müssen alle spätestens 24 Stunden nach derEinreise einen zweiten Test (Antigen oder PCR) ablegen. Von derTestpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen und Genesene.Bei Kindern unter zwölf Jahren ist kein Test notwendig.

Deutschland:Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständigerImpfung oder Genesungsausweis. Kinder unter sechs Jahren sind von denTestanforderungen ausgenommen.

Estland: Aus Österreich reisendePersonen sind von der Quarantäneverpflichtung als auch von derVerpflichtung, ein negatives Testergebnis vorzulegen, ausgenommen. Esgilt das digitale Covid-Zertifikat der EU.

Finnland: Beitouristischen Aufenthalten ist Impf- bzw. Genesungsnachweiserforderlich. Es gilt die vollständige Covid-19-Impfung plus 14 Tagebzw. eine sechs Monat zurückliegende Covid-19-Erkrankung. Alle anderenReisenden, die nicht in Finnland leben, sollten weniger als 72 Stundenvor ihrer Ankunft in Finnland einen Coronatest ablegen.

Frankreich:Bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfnachweises oder einesnegativen PCR-/Antigentest-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowieeiner eidesstattlichen Erklärung zur Symptomfreiheit verpflichtend.Impfnachweis ist gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis bzw.ab vier Wochen nach der Einmaldosis des Impfstoffs Johnson&Johnson.Kinder unter elf Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Griechenland:Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nichtälter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, einImpfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder einGenesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt.Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivemTest wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist dieRegistrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor derEinreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.

Irland:Reisende nach Irland brauchen ein ausgefülltes Formblatt („PassengerLocation Form“) und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stundenzum Zeitpunkt der Einreise. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren, dienicht geimpft wurden, müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test haben.Eine verpflichtende Hotelquarantäne gilt für Einreisende aus Österreichallerdings nicht mehr.

Italien: Bei der Einreise ist ein3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenenImpfzyklus oder eine sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis.Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren. Kinderunter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kroatien:Die Einreise nach Kroatien ist grundsätzlich möglich, dasAußenministerium empfiehlt zudem eine Reiseregistrierung vor derEinreise. Bei der Einstufung der Länder orientiert sich Kroatien an derEU-Gesundheitsagentur (ECDC). Österreich ist hier „grün“. Es gilt einImpfnachweis ab 22 Tagen nach der ersten Dosis, ein Genesungsnachweis(bis 180 Tage) und ein Test (PCR bis 72 Stunden, Antigen bis 48 Stundenzurückliegend). Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht testen.

Lettland:Einreise mit Impfungszeugnis, das 15 Tage nach der Vollimmunisierunggilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalbvon 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Die Regelungen geltennicht für Kinder unter zwölf.

Litauen: Einreise mitImpfungszeugnis, das 14 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mitGenesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stundenvor der Ankunft durchgeführt wurde. Minderjährige unter 16 Jahren sindvon der Nachweispflicht ausgenommen.

Luxemburg: Die Einreise nachLuxemburg ist grundsätzlich erlaubt. Personen ab sechs Jahren müssenallerdings bei Einreise mit dem Flugzeug entweder ein Impfzertifikat,das einen vollständigen Impfschutz bescheinigt, eineGenesungsbescheinigung (für Infektionen innerhalb der letzten sechsMonate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Tests weniger als 72Stunden und Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor demFlug durchgeführt wurde) vorweisen.

Malta erlaubt die Einreise vonÖsterreichern mit PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, oderImpfnachweis. Alle Reisenden ab 5 Jahren unterliegen dieser Anforderung.

Niederlande:Reisende aus Österreich können mit dem digitalen EU-Coronazertifikattest- und quarantänefrei in die Niederlande einreisen. Bei Einreise mitdem Flugzeug muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Norwegen:Einreise für Geimpfte (vollständige Impfung) und Genesene (Gültigkeitsechs Monate) ist ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Ansonstenist eine Reiseregistrierung frühestens 72 Stunden vor und Test bei derEinreise erforderlich für Reisende aus „grünen“ Ländern, zu denenaktuell auch Österreich zählt. Kinder unter 18 Jahren, die keinen GrünenPass besitzen, müssen in die Quarantäne treten. Diese kann mit einemnegativen PCR-Test beendet werden.

Polen: Die Einreise aus EU-bzw. EWR-Staaten erfolgt nach der 3G-Regel: Das heißt ein maximal 48Stunden alter PCR- oder Antigentest, eine mindestens zwei Wochenzurückliegende vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenenImpfstoff oder eine nachweisliche Covid-19 Erkrankung innerhalb derletzten sechs Monate. Kinder unter zwölf Jahren, die zusammen mit ihrengeimpften oder getesteten Eltern reisen, sind von den Test- undQuarantäne-Anforderungen ausgenommen.

Portugal: Bei Einreise istein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugalvorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflugnötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht beiGenesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflichtausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. DaDeutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehltdas Außenministerium eine andere Reiseroute zu nehmen.

Rumänien:Aus Österreich kommend ist die Einreise uneingeschränkt erlaubt.Voraussetzung ist, dass sich die Einreisenden innerhalb der letzten 14Tage in keinem Land, welches als gelbe oder rote Zone eingestuft ist,aufgehalten haben. Österreich ist aktuell grün.

Schweden: Esbesteht ein Einreiseverbot für ausländische Bürger, die keineImpfbescheinigung, kein negatives Testergebnis oder keinenGenesungsnachweis vorlegen können. Der Coronatest darf nicht älter als48 Stunden sein. Ein zweiter Test fünf Tage nach der Ankunft wirdempfohlen. Reisende unter 18 Jahren sind von den oben genanntenAnforderungen ausgenommen.

Schweiz: Für Reisende aus Österreichist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mitdem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlageeines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests vorgeschrieben. EinEinreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen geltenvollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate abdem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung.

Slowakei:Voraussetzung für die Einreise aus Österreich ist eine Registrierungsowie der 3-G-Nachweis. Als geimpft zählt eine Personen mindestens 21Tage bis 90 Tage nach der Erstimpfung. Für Genesene beträgt die Frist180 Tage, außerdem ist ein Formular als Bestätigung der überstandenenInfektion auszufüllen. Bei den Test werden PCR-Tests anerkannt, dienicht älter als 72 Stunden sein dürfen oder Antigen-Tests, nicht älterals 24 Stunden. Personen bis 18 Jahre benötigen keinen dieser Nachweise.

Slowenien:Personen mit Wohnsitz in Österreich, die beweisen können, dass sie sichdie letzten fünf Tage vor der Einreise ununterbrochen in Österreichaufgehalten haben, können ohne weitere Auflagen einreisen. InUnterkünften und Restaurants gilt aber ähnlich wie in Österreich die3-G-Regel. Bei den Impfstoffen unterscheidet Slowenien: DieVollimmunisierung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer muss mindestenssieben Tage zurückliegen. Bei Moderna sind es 14 Tage. Bei Vaxzevria vonAstraZeneca reicht eine Impfdosis, wenn seither mindestens 21 Tagevergangen sind. Bei Johnson & Johnson 14 Tage.

Spanien: Beider Einreise aus Österreich ist Online-Registrierung erforderlich.Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests(PCR-Test oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder ein DigitalesCovid-Zertifikat der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat mussdas Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. DerCoronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahrensind von den Tests befreit.

Tschechien stuft Österreich als grünein, das heißt es gibt keine Einreisebeschränkungen, PCR-Test undQuarantäne sind nicht notwendig. Ein Impfnachweis ist 22 Tage nach derersten Dosis gültig. Bei der Genesung beträgt die Frist 180 Tage. EinPCR-Test gilt 72 Stunden, ein Antigen-Test 48 Stunden. Kinder untersechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.

Ungarn:Aus Österreich ist die Einreise nach Ungarn seit 23. Juni ohne Nachweis-oder Quarantänepflicht erlaubt. Bisher war für Hotellerie, Gastronomieund Bäder das Vorweisen eines ungarischen Immunisierungspasses Pflicht -dies soll nun weitgehend aufgehoben werden. Für die Teilnahme anFestivals, Konzerten oder bei Barbesuchen besteht die Verpflichtung nachwie vor.

Zypern verlangt eine elektronische Registrierung maximal48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitereEinschränkungen in die Republik Zypern einreisen. Ungeimpfte Personenkönnen ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedochzumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei derAnkunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Testsmöglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.

Corona-Regeln bei Einreise in Nicht EU- bzw. EWR-Länder:

Albanien: Bei der Einreise gibt es weder Tests noch Quarantäneverpflichtung

Bosnien-Herzegowina:Ab 14 Tagen nach der Vollimmunisierung dürfen Geimpfte ohne Testpflichteinreisen. Ansonsten ist ein PCR- oder Antigen-Test, der bei Einreiseaus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden ist, vorzuweisen.

Großbritannien:Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oderAntigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie einezehntägige verpflichtende Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Ausnahmenvon der Quarantäneverpflichtung für 3-G sowie auch keine Ausnahme vonder Testverpflichtung für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit einerFreitestung besteht nach fünf Tagen. Wegen der starken Verteilung derDelta-Virusvariante im Land steht Großbritannien in Österreich auf derListe der Länder mit Test- und Quarantänepflicht.

Kosovo: negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis berechtigen zur Einreise.

Moldau:Einreisende ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis, nichtälter als 72 Stunden, vorlegen. Sollte die Vorlage nicht möglich sein,müssen sie ein epidemiologisches Formular ausfüllen und eine Erklärungzur Selbstisolierung (14 Tage) unterschreiben. Die Quarantäne kann nachzehn Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Montenegro:EU-Bürgern, also auch Österreichern, ist die Einreise nach Montenegroohne Einschränkungen möglich. Es sind weder Test noch Nachweise nötig.

Nordmazedonien:Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise am Landweg istallerdings die derzeit geltende Ausgangssperre von 00:00 Uhr und 04:00Uhr zu beachten.

Russland: Abgesehen von einem gültigen Visumerfordert die Einreise einen Covid-Test, der nicht älter als drei Tagesein darf. Für ausländische Staatsbürger, die nicht zu Arbeitszweckennach Russland einreisen, entfällt die 14-tägige Selbstisolation beiVorweisen eines negativen Testergebnisses. Jene, die mit einemArbeitsvisum einreisen, müssen trotz des negativen Tests einezweiwöchige Quarantäne antreten.

Serbien verlangt den Nachweiseines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Ohne Testeinreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln.Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreiseschriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinderbis zum 12. Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowiePersonen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind.

Türkei:Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss 3-G vorgewiesenwerden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegendeImpfung nachweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monatezurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests48 Stunden.

Ukraine: Nicht-ukrainische Staatsangehörige müssenalle erforderlichen Teilimpfungen nachweisen oder einen negativen Test,nicht älter als 72 Stunden. Außerdem ist eine Covid-Versicherung für dieDauer des Aufenthalts abzuschließen. Über die Halbinsel Krim und dieostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk hat Österreich einepartielle Reisewarnung verhängt.

USA: Die Einreise in die USA istbeschränkt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind etwa Familienangehörigevon US-Bürgern, Inhaber einer Green Card, Diplomaten. AlleFlugpassagieren müssen der Fluglinie ein negativesSARS-Cov2-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Der Test darfnicht länger als drei Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Einweiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise undeine Quarantäne von sieben Tagen wird empfohlen.

(APA/Red)

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