Slowenien droht mit Strafe bei Grenzübertritt: Das sind die offiziellen Grenzübergänge

An der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien gibt es einige Ausweichrouten, die nur für die heimische Bevölkerung gedacht sind. Ausländer müssen dabei saftige Strafen zahlen. Es wird empfohlen, offizielle Grenzübergänge zu nutzen.

Viele Kroatien-Urlauber erlebten in den letzten Wochen ihr blaues Wunder, als sie über Slowenien wieder nach Österreich einreisen wollten: Auf inoffiziellen Ausweichrouten droht nämlich eine Strafe von bis zu 1.200 Euro pro Person, diese dürfen nur von Einheimischen verwendet werden.

Offizielle Grenzen zu Slowenien

Folgende Liste führt sämtliche von Slowenien als internationale Grenzübergänge definierte Stationen an, die EU-Bürger und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums nutzen dürfen:

  • Jelovice
  • Bregana Naselje
  • Harmica
  • Mihanović Dol
  • Miljana
  • Hum na Sutli
  • Otok Virje
  • Bukovje

7 Möglichkeiten für die Kroatien-Reise

Bei der Einreise nach Kroatien muss ein von sieben Kriterien erfüllt sein, um dort auch Urlaub machen zu dürfen.

  1. EU Coronavirus-Zertifikat
  2. Ein negativer PCR- (bei Grenzübertritt maximal 72 Stunden alt) oder ein Antigen Test (maximal 48 Stunden alt).
  3. Nachweis über eine Genesung von Covid-19, der belegt, dass die Genesung mindestens 11 Tage, aber nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
  4. Nachweis über eine Genesung von Covid-19 und die erste Impfung, die mindestens 11 Tage, aber nicht länger als 7 Monate zurückliegen
  5. Nachweis über den Erhalt der ersten Dosis von BioNTech/Pfizer oder Moderna (bei Reisen zwischen dem 22. und 42. Tag nach der Impfung) oder AstraZeneca (bei Reisen zwischen dem 22. und 84. Tag nach der Impfung).
  6. Nachweis über den Erhalt von zwei Impfstoffdosen eines in den EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen COVID-19 Impfstoffs (z.B. BionTech, Moderna, AstraZeneca). Oder Nachweis über den Erhalt der Einzeldosis, im Fall einer Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson, vor mehr als 14 Tagen vor Ankunft.
  7. Ein Test auf eigene Kosten bei der Ankunft und Selbstisolation, bis ein negatives Ergebnis vorliegt.

Alle Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Testergebnisse befreit, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Anforderungen erfüllen

(Red)

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