Reisen und Corona: So plant man seinen Sommerurlaub 2021

Die Coronakrise dauert an, das Fernweh wächst: Doch welche Reisen wohin im Sommer möglich sein werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Wie man die Reiseplanung aktuell am besten angeht, lesen Sie hier.

Einige werden bereits Urlaubspläne für den heurigen Sommer schmieden.Welche Reisen wohin dann möglich sein werden, ist aus aktueller Sichtnoch nicht absehbar. „Wer bereits jetzt für den Sommer bucht, läuftaufgrund der coronabedingten ungewissen Lage Gefahr, dass die Reiseletztendlich doch nicht stattfinden kann“, sagt ÖAMTC-JuristinVerena Pronebner.

Pauschalreise buchen: Rechtlich am besten abgesichert

„Grundsätzlich am sichersten ist das Buchen einerPauschalreise – so ist man rechtlich am besten abgesichert, falls dieReise nicht angetreten werden kann oder auch im Fall einer Insolvenz desVeranstalters.“ Es kann zwar auch dann passieren, dass die Reise vomVeranstalter abgesagt werden muss – dann erhält man allerdings diebereits geleisteten Zahlungen zurück.

Ein Restrisiko bleibtjedoch auch beim Buchen einer Pauschalreise bestehen: „Entscheidet mansich selbst letztlich gegen die Reise, weil z. B. im Reiselandcoronabedingte Einschränkungen gelten oder man gesundheitliche Bedenkenhat, dann ist eine kostenlose Stornierung eventuell nicht möglich“,erklärt die Juristin des Mobilitätsclubs. „Eine kostenfreie Stornierungder Reise könnte vom Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunktder Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war.“ Das Argumentkönnte also lauten: Man musste bereits zum Zeitpunkt der Buchung damitrechnen, dass die Corona-Pandemie weiter grassieren könnte. Einkostenfreies Storno könnte dann nur wegen neuer außergewöhnlicherUmstände zugestanden werden, z. B. nach einer Naturkatastrophe amUrlaubsort.

Kostenloses Storno wegen Pandemie schriftlich zusichern lassen

„Wer trotz der für Sommer noch ungewissen Lage bereits buchen möchte, sollte sich unbedingt vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen, dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist“, empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Die Anzahlung bei Pauschalreisen darf bei Buchung über österreichische Reiseveranstalter nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises ausmachen (bei deutschen Veranstaltern auch oft 25 Prozent). Darüberhinausgehende Zahlungen dürfen nur bei gleichzeitiger Aushändigung der Reiseunterlagen, aus denen die Ansprüche des Kunden hervorgehen und nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt vom Veranstalter angenommen werden.

Individualreisen: Was beim Buchen von Hotel oder Flug wichtig ist

Möchte man nur ein Hotel im In- oder Ausland buchen, gilt es dabei auf die jeweiligen Stornobedingungen zu achten. „Auch hier ist bei einer Buchung für dieses Jahr eine individuelle Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb ratsam, dass ‚coronabedingt‘ bis kurz vor der Anreise kostenfrei storniert werden kann“, rät die ÖAMTC-Juristin. „Heimische Betriebe zeigen sich dahingehend oftmals sehr entgegenkommend.“ Die Frage, ob ein Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn beispielsweise die Unterkunft keine Touristen beherbergen darf oder der Hotelgast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richtet sich stets nach dem Recht des Staates, in dem die Unterkunft liegt. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich.

„Möchte man nur einen Flug buchen, kann esschwieriger werden: Eine kostenfreie Ticketstornierung ist dann nichtsicher. Denn grundsätzlich hat man eine sichere und weitgehendpünktliche Beförderung an die gewünschte Destination gebucht, nicht aberden problemlosen Aufenthalt vor Ort“, stellt die ÖAMTC-Juristinklar. Zu beachten ist auch, dass es nach wie vor keine Absicherung vorAirline-Insolvenzen gibt und daher eine frühe Buchung und Bezahlung desFluges für den Reisenden riskant sein kann. Das gilt überdies etwa auchfür Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.

ÖAMTC gibt Rechtsberatung und Reiseinfos

Bei Fragen stehen die ÖAMTC-Juristen der Rechtsberatung Clubmitgliedern kostenlos zur Seite – alle Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.Alle aktuellen Bestimmungen bezüglich Ein- und Ausreiseregelungen fürÖsterreich und ganz Europa findet man im Urlaubsservice desMobilitätsclubs: www.oeamtc.at/urlaubsservice.

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