Mitgliedsbeitrag gezahlt trotz Lockdown? So bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Fitnessstudios mussten zweimal in den Lockdown

Wer etwas für seinen Körper tun wollte, hatte es in den vergangenen Monaten nicht leicht. Aufgrund der Pandemie mussten die Fitnessstudios in Deutschland zweimal in den Lockdown. Über viele Monate waren die Studios geschlossen, viele Mitglieder zahlten aber trotzdem weiterhin ihre Beiträge. Wer während des Lockdowns seinen Fitnessstudio-Vertrag fristgerecht kündigen wollte, stand oft vor der Situation, das Fitnessstudio-Betreiber die gezahlten Beiträge nicht auszahlen wollten.

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RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss erklärt, was das Urteil für Ihren Vertrag bedeutet

Mittlerweile gibt es einige Gerichtsurteile, die hier ganz klar zu Gunsten der Verbraucher urteilten. Ganz aktuell mit einem Urteil vor dem Landgericht Osnabrück. Im konkreten Fall kündigte das Mitglied fristgerecht seinen Vertrag und bat um Auszahlung der während des Lockdowns geleisteten Mitgliedsbeiträge. Das Fitnessstudio bot jedoch an, die Vertragslaufzeit um die ausgefallenen Monate zu verlängern. Das Landgericht Osnabrück machte nun klar: Das Fitnessstudio ist verpflichtet, die zu viel gezahlten Beiträge auszuzahlen. Was das nun für Ihren Vertrag bedeutet, erklärt unser RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss.

Musste ich meine Beiträge während des Lockdowns zahlen?

Ein klares Nein! Die Fitnessstudios waren geschlossen und konnten ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen. Im Gegenzug sind Mitglieder nicht verpflichtet gewesen, ihre Beiträge weiter zu zahlen. Jedoch gilt hier auch das Gutscheingesetz. Fitnessstudios konnten für die Monate, in denen die Studios geschlossen waren, Alternativen anbieten. Beispielsweise die kostenlose Verlängerung des Vertrages oder andere Kompensationen. Wer diese angenommen hatte, hat keinen Anspruch auf andere Ausgleichszahlungen oder Rückerstattungen.

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Tipp des RTL-Verbraucherexperten: Fordern Sie Ihre Beiträge zurück!

Wer seinen Vertrag zwischenzeitlich kündigte, hat aber natürlich Anspruch auf Auszahlung der zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträge. Die aktuellen Gerichtsurteile geben dieser Auffassung Recht. Hier sollten Sie sich also nicht abwimmeln lassen. Viele Fitnessstudio-Ketten reagieren zwar sehr verhalten auf Schreiben oder verweisen weiter auf das Gutscheingesetz. Aber hier lohnt es sich hartnäckig zu bleiben!

Mein Tipp: Setzen Sie ihrem Anbieter eine Frist, verweisen Sie auf die aktuellen Gerichtsurteile und fordern Sie Ihre Beiträge zurück. Sollte es keine Reaktion des Fitnessstudios geben, bleibt ihnen noch der Rechtsweg. Wollen oder können Sie die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen, ist es auch möglich das kostenfreie Schlichtungsverfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes zu nutzen. Der Schlichtungsspruch ist zwar nicht bindend, wird aber von den meisten Unternehmen akzeptiert. Bei allem, was Sie aktuell planen: Ein Restrisiko bleibt – denn eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesen Fällen steht noch aus.



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