EM-Spiele in München vor Zuschauern: Kann Fußball die Kultur öffnen?

München – Das ist doch mal ein wirklich gutes Signal für die darstellenden Künste. Die Bayerische Staatsregierung hat ein vom Deutschen Fußball-Bund gemeinsam der Stadt München erarbeitetes Leitkonzept genehmigt. Es sieht in München vier Spiele der Fußball-Europameisterschaft mit 14.500 Zuschauern in der Allianz Arena vor. Bei dieser ausdrücklich als „Mindestanzahl“ bezeichneten Belegung handelt es sich um 20 Prozent der Plätze, das erste dieser Spiele findet am 15. Juni statt.

Umgerechnet auf das Nationaltheater oder den Gasteig, bedeutet das eine Lizenz für mindestens 400 Besucher in Münchens größten kulturellen Spielstätten im Frühsommer. Wenn die vom Ministerpräsidenten Markus Söder (Team Vorsicht) geführte Bayerische Staatsregierung kein Problem mit der Auslastung der U6 in Richtung Fröttmaning bei vier Fußballspielen hat, wird es schwer, Einschränkungen bei kulturellen Veranstaltungen zu begründen.

Theater und Konzerthäuser haben seit Monaten immer wieder geänderte Hygienekonzepte vorgelegt, außerdem gibt es vom Staat selbst beauftragte Ergebnisse wissenschaftlich begleiteter Modellversuche, die kulturellen Veranstaltungen durchwegs eine Unbedenklichkeit bescheinigt haben.

Eine Extrawurst für die UEFA darf es nicht geben

Eine „Lex Fußball“ in Form einer Extrawurst für die bekanntlich unglaublich sympathische UEFA darf weder gebraten noch serviert werden. Sonst kommen sich alle von der Pandemie geschädigten Bereiche mit Recht – Verzeihung! – verarscht vor.

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Auch das Freiluftargument zieht nicht, denn die Allianz Arena ist halb überdacht, während fast alle kulturelle Spielstätten durch moderne Lüftungsanlagen nachweislich in einer Weise mit Frischluft versorgt wären, als säße man auf einer Blumenwiese an der frischen Luft. Und während in einem Stadion auch die Zuschauer hin und wieder aerosolhaltige Gesänge anstimmen sollen, bleiben Theaterbesucher auch bei maximaler Begeisterung stumm auf ihren Plätzen sitzen, während auf der Bühne Abstandsregeln gelten.

Wer weiß, vielleicht ist die Öffnung der Allianz-Arena das Vorspiel zu einem Söderschen Kultur-Turboplan XXL 2.0 für den Sommer, die er uns leider bisher zu erklären versäumt hat, weil er zuletzt als „Kandidat der Herzen“ unterwegs war.

Kultur darf nicht mit neuen Pilotprojekten und Einzel-Genehmigungen abgespeist werden

Denn wenn der Staat Fußballspiele vor Publikum zulässt und außerdem mehr oder weniger eine Mindestbesucherzahl bestimmt, darf er die Kultur nicht mit neuen Pilotprojekten und Einzel-Genehmigungen abspeisen, zumal im Juni auch mit einer höheren Impfquote und Ansätzen zu einer Herdenimmunität gerechnet werden darf.

Wir möchten der Staatsregierung hier ungern gratis einen Rat erteilen: Aber wenn sie halbwegs glaubwürdig bleiben und nicht wie eine Sockenpuppe der UEFA erscheinen möchte, sollte sie schleunigst erklären, wie frei sie sich den kulturellen Sommer in Bayern vorstellt. Denn bisher ist, wie aus den Theatern zu hören ist, noch völlig unklar, welche Öffnungsstrategien die „Bayern-Matrix“ vorsieht.

Vieles müsste nun möglich sein

Aus unserer Sicht steht jedenfalls Nikolaus Bachlers Finale mit „Tristan und Isolde“ unter Kirill Petrenko bei den Opernfestspielen vor Publikum nichts mehr entgegen.

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Alles spricht auch für einen frühestmöglichen Beginn von Freiluftveranstaltungen im Innenhof des Deutschen Museums und an anderen Orten. Popkonzerte und Club-Veranstaltungen mit Hygienekonzept und Testung dürfen nicht untersagt bleiben. Auch ein modifiziertes Münchner Filmfest Ende Juni mit viel Frischluft müsste nun möglich sein. Von einem Biergarten, der in Bayern auch zur Kultur zählt, reden wir hier gar nicht.

Die Entscheidung der Staatsregierung für die vier Spiele in München enthält zwar ein Ausstiegsszenario, das sich hinter der Formulierung von der „verantwortungsvollen Beobachtung der Entwicklung der Pandemie“ verbirgt. Aber eine solche Vorsicht ist ohnehin selbstverständlich. Und so bleibt aus alledem nur ein Schluss: Was dem Sport billig ist, ist den Künsten im Kulturstaat (laut Bayerischer Verfassung) nur recht.

 

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