Deutsche Post klärt auf: Warum man Bargeld nicht im normalen Brief verschicken darf

Geld versenden per stinknormalen Brief? Besser nicht!

Per Brief ein wenig Bargeld an Freunde und Familie zu verschicken ist eigentlich nichts Ungewöhnliches, oder? Was wie selbstverständlich wirkt, ist dann aber doch etwas heikler als gedacht. Denn: Die Deutsche Post verbietet den Versand von Bargeld sogar.

Was müssen Sie jetzt tun?

Bargeld darf nur mit Zusatzleistung verschickt werden

Nur wer beim Versand von Bargeld die Zusatzleistung „Einschreiben Wert“ wählt, darf Scheine im Wert von 100 Euro pro Brief versenden. Das teilte die Deutsche Post jetzt nochmal auf ihrem Facebook-Account mit. Aber warum eigentlich? Die Post führt mehrere positive Gründe dafür an: Einerseits habe der Kunde dadurch Haftungsanspruch, sollte etwas schiefgehen. Andererseits bekommt er einen Einlieferungsbeleg und kann so das gesamte Prozedere mit verfolgen. Eine schriftliche Empfangsbestätigung gibt’s noch oben drauf.

Etwas unpraktisch ist es dennoch. Die Auswahlmöglichkeit „Einschreiben Wert“ kann nur vor Ort, in einer Filiale der Deutschen Post vorgenommen werden – und kostet über 4 Euro – als Briefporto – extra. Auch die User in der Kommentarspalte unter dem Posting scheinen wenig begeistert.

Trotzdem gilt: Um in Zukunft unnötigen Stress und Ärger zu vermeiden, sollten Sie also davon absehen, einen normalen Brief zum Geld-Verschicken zu wählen. (vdü)

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