Ausfallsbonus auch für Privatzimmervermieter: Antrag ab sofort möglich

Auch private Zimmervermieter können sich nun staatliche Coronahilfenin Form des Ausfallsbonus holen. Die staatliche Hilfe für Kleinvermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen ist ab sofort beantragbar.

Bis dato war es kleinenBeherbergungsanbietern mit weniger als 10 Betten im eigenen Haushaltnicht möglich, sich staatliche Coronahilfenin Form des Ausfallsbonus zu holen. Das betrifft beispielsweise auch viele Betriebe, dieGästezimmer und Ferienwohnungen für Urlaub am Bauernhof anbieten, sowieAlmausschankbetriebe und Buschenschanken. Die Abwicklung erfolgt überdas Landwirtschafts- und Tourismusministerium.

Umsatzausfall von 40 Prozent muss für Antrag vorliegen

„Ab heute können Anträge bei der Agrarmarkt Austria (AMA) gestelltwerden“, machte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montagauf den Antragsstart aufmerksam. Um staatliche Hilfe zu bekommen, mussmindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen.

Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalls. Für die Monate März und April wird der Zuschuss auf 30 Prozent verdoppelt. Die Privatvermieter erhalten einen Zusatzbonus von 10 Prozent Zuschuss, weil sie bisher von diesen Hilfen ausgenommen waren. „Seit Monaten fehlt zahlreichen Zimmervermietern die Geschäftsgrundlage“, räumte Köstinger ein.

FPÖ-Kritik an Kleinvermieter-Neuregelung: „Nicht ausreichend“

Von der FPÖ kam bereits im Vorfeld der Neuregelung Kritik:Die Entschädigung sei „bei weitem nicht ausreichend, weil diese Betriebebis zum heutigen Tag keinen Cent bekommen haben – das ist eine massiveBenachteiligung“, hielt der freiheitliche Tourismussprecher GeraldHauser kürzlich in einer Aussendung fest.

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(APA/Red)

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