Nach Ohrfeigen-Eklat: Oliver Pocher (44) triumphiert vor Gericht

Einstweilige Verfügung gegen Fat Comedy bleibt bestehen

Nach Ohrfeigen-Eklat: Oliver Pocher (44) triumphiert vor Gericht

Fat Comedy vs. Oliver Pocher (44)! Im Prozess zwischen den beiden Comedians ist am Mittwoch (19. Oktober) ein Urteil am Frankfurter Landgericht gefällt worden. Was war passiert? Instagram-Star Fat Comedy (23), der mit bürgerlichem Namen Giuseppe Sumrain heißt, hatte Pocher am Rande eines Boxkampfes im März diesen Jahres eine saftige Ohrfeige verpasst, das Ganze gefilmt und ins Netz gestellt.

Damit nicht genug: Auch ein kurz darauf von ihm gepostetes Äffchen-Video, auf dem sich zwei Affen prügeln, sorgte für Aufsehen. Oliver Pochers Anzeige ließ nicht lange auf sich warten. Jetzt ging der Fall vor Gericht und es heißt: 1:0 für Pocher.

Ist das Satire – oder kann das weg? Urteil im Fall Oliver Pocher und Fat Comedy

100.000 Euro Schadensersatz forderte Oliver Pocher nach dem Ohrfeigen-Eklat von Fat Comedy. Zudem versuchte er, das Video mit den Affen per einstweiliger Verfügung aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Der weiteren Verbreitung sollte ebenfalls ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.

Das Gericht urteilte am Mittwoch darüber, ob Pochers Persönlichkeitsrechte schutzwürdiger sind als Meinungsfreiheit und Kunst. Für die Anwältin des 44-jährigen Comedians, Verena Haisch, ist eindeutig: „Das Video ist keine Satire“, wird sie in der „Bild“-Zeitung zitiert. „Mein Mandant wird geschmäht, erniedrigt und verächtlich gemacht – nur um mehr Follower auf Instagram zu bekommen.“

Die Gegenseite, Anwalt Dirk Giesen (52), argumentierte: „Das Video steht für freie Meinungsäußerung, auch wenn es überspitzt ist. Selbst wenn man es unlustig oder geschmacklos findet: Hier geht es um den Schutz des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.“ Sein Co-Anwalt Burkhard Benecken (46) wurde noch deutlicher: „Jemand, der andere Menschen als ,krankes Schwein‘ und ,fette Sau‘ bezeichnet, ist verpflichtete, auch mal mehr einstecken zu müssen.“

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Pocher-Seite triumphiert im Prozess vor Gericht

Dennoch musste sich Benecken zunächst geschlagen geben, denn: Pochers einstweilige Verfügung darf bestehen bleiben. Das Äffchen-Video darf Fat Comedy weiterhin nicht zeigen. Dennoch: „Wir gehen in die nächste Instanz“, sagte der Anwalt.

Die Pocher-Seite freute es: „Giuseppe Sumrain hat völlig zu Recht mal wieder verloren. Die Argumente seiner Anwälte überzeugen nicht. Und er wird neben den vollen Kosten auch alle weiteren Konsequenzen seines Handelns zu tragen haben“, so Anwältin Verena Haisch gegenüber der „Bild“.

Wie es nun weitergeht, ist unklar: Wenn Fat Comedy gegen die Auflagen verstößt und das Video erneut hochlädt, droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. (vdü)

Im Video: Fat Comedy zieht Pocher-Prozess ins Lächerliche

Jetzt spricht Pocher-Schläger Fat Comedy


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