Prozess wegen Körperverletzung: Jérôme Boateng akzeptiert Urteil nicht – Berufung!
Fall wird am Landgericht neu verhandelt
Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng akzeptiert seine Verurteilung wegen Körperverletzung nicht und geht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten den Angaben zufolge Rechtsmittel ein. Damit wird die nächste Instanz, das Landgericht München I, erneut über den Fall verhandeln müssen.
Im Video: Boateng vom Amstgericht zu 1,8 Millionen Euro Strafe verurteilt
Das Amtsgericht hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.
+++ Was Halbbruder Kevin-Prince Boateng zum Urteil sagte, lesen Sie hier +++
Die Anklagebehörde wirft Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar von gefährlicher Körperverletzung aus.
Boateng muss 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen
Boateng und Ex-Freundin streiten seit 2015 vor Familiengericht um ihre Kinder
Das Gericht nahm dagegen nur „einen Faustschlag“ ins Gesicht an. Boateng, der seit Kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Seit 2007 führten die beiden ihren übereinstimmenden Angaben zufolge eine „On-Off-Beziehung“, seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. (dpa, swi)
Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel