Drohen Michael Wendler (49) nun ernsthafte Konsequenzen? Nachdem der Schlagersänger im vergangenen Jahr mit umstrittenen Aussagen zur Gesundheitskrise und diversen anderen Äußerungen für negative Schlagzeilen sorgte, kehrte er Deutschland vorerst den Rücken und zog sich in seine Wahlheimat Florida zurück. Nun hätte der Musiker aber zu einem Gerichtstermin in Deutschland erscheinen müssen – das tat er aber nicht. Das könnte für ihn tatsächlich weitreichende Folgen haben!
Laut Bild erschien der „Egal“-Interpret nicht im Amtsgericht Dinslaken – dort hätte er einem Prozess wegen Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen beiwohnen müssen. Wendler soll zwar eine Vertretung durch seinen Anwalt beantragt haben, dem sei aber angeblich nicht stattgegeben worden. Zuvor hatte der 49-Jährige gegen einen bestehenden Strafbefehl Einspruch eingelegt – durch sein Nichterscheinen könnte sich das aber nun erledigt haben. „Der Angeklagte wurde auf diplomatischem Wege mithilfe der US-Behörden geladen. Im Falle seines Nichterscheinens könnte der von ihm angefochtene Strafbefehl rechtskräftig werden. Dann wäre er vorbestraft“, erklärte der zuständige Richter Henning Bierhaus.
Eine Vorstrafe könnte für den Ex-DSDS-Juroren verheerende Folgen haben: Eine Greencard, die Wendler bräuchte, um dauerhaft in den USA leben zu können, würde er mit einer Vorstrafe möglicherweise nicht mehr bekommen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass er aus den USA abgeschoben werden könnte.
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