Mit dieser Unterstützung ist Britney Spears (39) bereit für einen weiteren Gang vors Gericht. Im Prozess gegen die Vormundschaft ihres Vaters Jamie Spears (69) war die Sängerin bislang von dem Anwalt Sam Ingham vertreten worden. Allerdings trat dieser kurzerhand zurück und legte sein Mandat nieder. Britney wollte daraufhin ihren nächsten Rechtsbeistand selbst auswählen – und hat ihren Wunsch-Anwalt nun tatsächlich an ihrer Seite.
Wie TMZ bereits berichtete, hat die Blondine in einem unterzeichneten Rechtsdokument angegeben, dass sie die Kanzlei Greenberg Traurig engagieren wolle. Grund: Sie sollen die Musikerin bei ihrem Vorhaben, ihre Vormundschaft endgültig zu beenden, unterstützen und vertreten. Dabei fasste sie besonders den ehemaligen Bundesanwalt Mathew Rosengart ins Visier: Rosengart soll Britneys Bitte nun nachkommen und will sie vor Gericht vertreten. Der Anwalt hat bereits einige Promi-Kunden wie Steven Spielberg (74), Ben Affleck (48) oder Sean Penn (60) auf seiner Liste.
Einen Haken hat die Sache allerdings: Britney darf eigentlich ohne die Zustimmung ihres Vormunds keine Verträge abschließen. Das bedeutet, sie dürfte ohne die Erlaubnis von Jamie keinen eigenen Anwalt beauftragen. Doch wie will Mathew Rosengart den Richter davon überzeugen, vor Gericht für die Musikerin einstehen zu dürfen? Britney habe ein verfassungsmäßiges Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl und den Anspruch auf ein ordentliches Verfahren, das einen kompetenten Anwalt einschließt.
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