Boris Becker (56) hat Grund zur Freude. Nachdem Oliver Pocher (45) sich im Fernsehen einen Spaß über den einstigen Tennisprofi geleistet hatte, hatte dieser Konsequenzen gezogen und den Fall vor Gericht gebracht. Nachdem die Klage zunächst abgewiesen worden war, standen die beiden Kontrahenten im November erneut vor Gericht. Nun gibt es eine endgültige Entscheidung: Boris kann seine Unterlassungsklage gegen Olli durchsetzen.
Wie unter anderem RTL berichtet, entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe heute, dass Boris‘ Unterlassungsklage gegen Olli in zweiter Instanz wirksam wird. Zwar erscheint keiner von beiden persönlich, doch das hält die Richter nicht davon ab, das Urteil zugunsten des Sportlers zu fällen. Dem Komiker ist es jetzt untersagt, die betreffenden TV-Beiträge zu verbreiten und muss sie auch aus den sozialen Netzwerken löschen, sollten sie dort veröffentlicht sein. Die zuständige Richterin betont: „Das Gericht hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde –hinnehmen muss.“
In seiner Show „Pocher – gefährlich ehrlich“ startete Olli einen Spendenaufruf unter dem Titel „Make Boris Great Again“, um Gelder für den von Insolvenz geplagten Boris zu sammeln. Dabei kam eine dreistellige Summe heraus, die dem 56-Jährigen auch überwiesen wurde, ohne dass er davon wusste. Das dabei verwendete Material sowie dieser Scherz auf seine Kosten brachten Boris zu der Klage.
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