Tina Turner verliert einen Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe

  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil einen Rechtsstreit beendet, den US-Sängerin Tina Turner initiiert hatte.
  • Turners Klage auf Unterlassung richtete sich gegen einen Veranstalter.
  • Die Richter des BGH folgten der Argumentation Turners nicht.

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Sängerin Tina Turner hat einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter einer Tribute-Show um eine Doppelgängerin verloren. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Es ging in dem Fall um die Frage, ob das Double Dorothea „Coco“ Fletcher dem Original zu ähnlich sieht und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ den Eindruck erwecken, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Turner hatte den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau auf Unterlassung verklagt (Az. I ZR 2/21).

Das Kölner Landgericht hatte Tina Turner 2020 Recht gegeben

Vor dem Kölner Landgericht Köln hatte die 82-Jährige Anfang 2020 Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen. (dpa/hau)

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