- Im Streit zwischen Herzogin Meghan und ihrer Halbschwester scheint eine außergerichtliche Einigung immer unwahrscheinlicher.
- Den Termin für einen möglichen Prozess hat nun die zuständige Richterin mitgeteilt.
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Findet der Streit zwischen Herzogin Meghan und Halbschwester Samantha Markle bald vor Gericht statt? Eine Richterin aus dem US-Bundesstaat Florida hat für den 3. Oktober 2023 einen Termin für einen Prozess gesetzt, falls es zuvor zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen sollte. Das berichtet unter anderem die britische „Daily Mail“. Demnach strebe Richterin Charlene Edwards Honeywell ein rasches und somit „kostengünstiges“ Verfahren an, nicht länger als fünf Tage solle es bis zum Urteilsspruch dauern.
Bis spätestens Mai des nächsten Jahres hätten die beiden Parteien noch Zeit, sich anderweitig zu einigen und den Zwist zu den Akten zu legen – ansonsten steht der Gerichtstermin rund ein halbes Jahr später. Angesichts der stark gegensätzlichen Aussagen von Herzogin Meghan und Samantha Markle erscheint eine vorzeitige Übereinkunft jedoch unwahrscheinlich.
Anwälte von Meghan wollen Klage der Halbschwester ablehnen
Worum dreht sich der Streit?
Markle verklagte im März dieses Jahres ihre Halbschwester wegen Verleumdung. Unter anderem einige Aussagen, die die Frau von Prinz Harry im vielbedachten Oprah-Interview tätigte, seien aus Sicht von Markle gelogen. Etwa, dass Herzogin Meghan angegeben hatte, wie ein Einzelkind und in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen zu sein.
Die Anwälte des Stars hatten unlängst noch versucht, die Klage abweisen zu lassen. Die Begründung: Bei den Ausführungen ihrer Mandantin habe es sich nicht um „Tatsachen“, sondern um „Gefühle“ gehandelt. Doch diesen Antrag hatte die zuständige Richterin kurz danach abgewiesen.
"Bösartige PR-Attacke": Meghans Halbbruder ätzt gegen die Herzogin
Als Schadenersatzsumme fordere Samantha Markle 75.000 US-Dollar (knapp 70.000 Euro). Meghans Anwälte bezeichneten die Forderung als „unbegründet“ und „absurd“ und kündigten zunächst an, dem Ganzen so wenig Aufmerksamkeit wie möglich schenken zu wollen. Spätestens jetzt, seit der Gerichtstermin feststeht, dürfte diese Strategie nicht mehr gelten. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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