Anordnung der Richterin
Strafmaß-Verkündung im Fall Boris Becker: Tennis-Legende verlässt mit gepackter Tasche das Haus
In wenigen Augenblicken wird Boris Becker (54) endlich Gewissheit haben. Muss er ins Gefängnis oder kommt er womöglich mit einer Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafe davon? Drei Wochen lang musste die Tennis-Legende auf das Strafmaß der Richterin warten – am Freitag (29. April) wird es nach langem Warten verkündet. Wie bei den Prozesstagen zuvor, erscheint er auch dieses Mal persönlich vor Gericht. Mit dabei: eine gepackte Tasche.
Was hat es nur mit Boris Beckers Tasche auf sich?
Bevor Boris Becker vor dem Court Nummer eins in Southwark auftaucht, verlässt er sein Haus mit einer großen Tasche. Wahrscheinlich gefüllt mit privaten Dingen für den Ernstfall. Dabei handelt es sich um eine Anordnung von Richterin Deborah Taylor, die nicht nur Becker betrifft, sondern dem ganz normalen Prozedere entspricht.
Denn sollte auf den 54-Jährigen eine Haftstrafe zukommen, wird er diese nach der Strafmaß-Verkündung sofort antreten müssen. Noch ist aber nichts entschieden. Fest steht bislang aber nur, dass die Geschworenen ihn vor drei Wochen in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen haben. Sowohl gegen diesen Schuldspruch als auch gegen das noch zu erwartende Strafmaß kann er jedoch Einspruch einlegen.
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