Prozess gegen Menowin Fröhlich: Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Gefängnis

DSDS-Star vor Gericht

Prozess gegen Menowin Fröhlich: Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Gefängnis

Bald hat Menowin Fröhlich (34) Gewissheit: Das Urteil in seinem seit 2019 laufenden Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer wird am 22. März 2022 gesprochen. Dem einstigen DSDS-Zweitplatzierten droht eine einjährige Knast- und Bewährungsstrafe. Das fordert jedenfalls die Staatsanwaltschaft. Ob er der Gefängnisstrafe, vor dem sich der Familienvater zurecht fürchtet, entkommen kann, zeigt sich in den nächsten Stunden.

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Auf diesen Tag musste der Musiker lange warten. Nach vier Gerichtsprozessen können Menowin und sein Anwalt Claus Eßer diesen Fall nun bald endlich ad acta legen. Sein Anwalt hatte sich im Gespräch vor der Verhandlung bei RTL eine Bewährungsstrafe gewünscht.

Auf die Frage von RTL-Reporter Jens Prewo, was er im positivsten Fall erwarte, erwiderte der Jurist: „Positivster Fall wäre das, was das Amtsgericht gesagt hat. Bewährung für den Menowin.“ Auch Oberstaatsanwalt Robert Hartmann sprach vor dem Prozess mit RTL. „Der Fall wurde bereits verhandelt. Es ist auch schon rechtskräftig festgestellt worden, dass es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gibt. Die Frage, die wir heute zu beantworten haben, ist die, ob diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, so Hartmann. Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert eben bei der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung sowie eine Zwangseinweisung in eine Therapie.

Menowin beteuert, dass er "clean" ist

Menowin hat bereits seit jungen Jahren ein Drogenproblem. Im Prozess gibt der Sänger zu, dass er mit 19 zum ersten Mal Koks genommen hat. Heute sei er aber total „clean“. Kein Koks, kein Alkohol, „höchstens mal ein alkoholfreies Bier, wenn Bundesliga ist“, erklärt der 34-Jährige im Gerichtssaal. (jpr/Ikr)

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