Bereits die erste Anhörung am Montag, 13. August 2021, in New York war von wenig Erfolg gekrönt. Laut seinen Anwälten wurde Prinz Andrew, 61, die Anklageschrift nicht persönlich übergeben und somit nicht korrekt zugestellt. Zudem stellten die Verteidiger des Royals die gesamte Legitimität des Prozesses infrage.
Oberster Gerichtshof hat Antrag stattgegeben
Der High Court in London bestätigte jedoch am Mittwoch, 15. September 2021, dass er einem Antrag des Rechtsteams von Virginia Giuffre, 38, stattgegeben hat, Prinz Andrew formell wegen des in Amerika eingeleiteten Zivilverfahrens zu kontaktieren. Gemäß dem Haager Zustellungsübereinkommen, einem Vertrag, der Beweisanträge zwischen Ländern in Zivil- oder Handelssachen regelt, kann die Rechtsabteilung der Klägerin den Obersten Gerichtshof ersuchen, den Herzog offiziell über ihre Zivilklage zu informieren.
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Heißt mit anderen Worten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Denn der Oberste Gerichtshof erklärt nun: "Die für Frau Giuffre tätigen Anwälte haben dem High Court nun weitere Informationen übermittelt und der Oberste Gerichtshof hat den Zustellungsantrag nach dem Haager Zustellungsübereinkommen angenommen." Weiter heißt es, dass nun erste Schritte unternommen werden, um "gemäß der Konvention zu dienen, es sei denn, die Zustellung wird zwischen den Parteien vereinbart".
Prinz Andrews Anwälte spielen auf Zeit
Es scheint, als versuchten Prinz Andrews Anwälte auf Zeit zu spielen. Eine Tatsache, die auch dem Gericht in New York nicht entgangen zu sein scheint. Bei einer Telefonkonferenz mit Richter Lewis Kaplan vom US-Bezirksgericht hatte Star-Advokat Andrew Brettler, der den Royal verteidigt, die Zivilklage als "unbegründet, nicht haltbar und möglicherweise rechtswidrig" bezeichnet. Auch den Verhandlungsstandort New York wolle er anfechten. Der Richter vertagte die Anhörung daraufhin um eine Woche, zeigte jedoch wenig Gnade für den Prinzen: "Früher oder später werden Sie vorgeladen!"
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David Boies, der Virginia Giuffre vertritt, erklärte zwar, die Beschwerde sei "an die letzte bekannte Adresse des Angeklagten zugestellt" und "per Royal Mail" gesendet worden, versucht es nun jedoch offenbar auf einem anderen Weg.
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