Jetzt ist es endgültig klar. Gegen Gil Ofarim (40) waren harte Vorwürfe erhoben worden. Der Sänger behauptete vergangenes Jahr, dass er Opfer von Antisemitismus geworden sei, da er einen Davidstern um den Hals trug. Schnell kamen jedoch Zweifel an der Geschichte auf und er wurde wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verklagt. Dies hatte er mehrfach angefochten, doch nun steht es fest: Gils Prozess wird stattfinden.
Wie Bild erfuhr, hat das Oberlandesgericht Dresden bestätigt, dass der Prozess wie geplant am 24. Oktober beginnen wird. Zuvor hatte Gil bereits einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter eingereicht. Dieser wurde vom Landesgericht abgelehnt – woraufhin sich der Angeklagte beschwerte. Diese Beschwerde gegen die Ablehnung wurde vom OLG nun ebenfalls abgelehnt. Es gebe gegen diesen Beschluss keine weiteren Rechtsmittel, wie eine Sprecherin betonte.
Doch das lässt Gils Anwaltsteam noch immer nicht auf sich sitzen. „Wir werden umgehend einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen mit dem Ziel, dem Landgericht Leipzig zu untersagen, mündlich zu verhandeln“, schilderte der Rechtsanwalt. Laut ihnen könne der Prozess zwar stattfinden, doch ein etwaiges Urteil könnte wieder aufgehoben werden, da es zu einer rechtswidrigen Anklagezulassung gekommen sei. Die Anklage sei nämlich zugelassen worden, als das Ablehnungsgesuch gegen den Richter noch nicht durch war.
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