Neue Anhörung im Januar 2021

Die Anwälte von Herzogin Meghan, 39, wollen ein sogenanntes "Summary Judgement" erwirken. Folge: Der für Herbst 2021 angesetzte Prozess vor dem High Court in London würde abgesagt werden und der Fall ohne großes Aufsehen abgeschlossen werden. Voraussetzung: Alle erforderlichen Aussagen und Beweise liegen dem Richter vor und es gibt keine Möglichkeit, durch Zeugenaussagen weitere Informationen zu erhalten. Am 19. Januar wird Meghans Team seine Argumente für ein "Summary Judgement" vortragen – und dann liegt alles am zuständigen Richter Mark Warby, 62. 

Ein Insider erklärt, warum Meghan, Prinz Harry, 36, und dem Rest der Königsfamilie viel daran gelegen ist, ein Showdown mit Zeugen vor Gericht zu vermeiden.

Royals fürchten Veröffentlichung von Interna

"Ein Prozess wäre für Meghan und Harry traumatisch. Es würde Palast-Abläufe aufdecken, Mitarbeiter würden in den Zeugenständen gerufen werden. Es wäre zutiefst unangenehm für die Institution [Monarchie]", sagt eine hochrangige Quelle aus dem Umfeld der Königsfamilie gegenüber "The Sun". Den Leak vertraulicher Informationen sowie ein mögliches Erscheinen von Meghan, Harry und Thomas Markle will man durch ein "Summary Judgement" unbedingt vermeiden. Der Medienrummel wäre kaum vorstellbar.

Neue Details über Herzogin Meghan

Es ist ein hoher Preis, den Herzogin Meghan für den Kampf um ihr Recht zahlt. Denn genau das, was sie schützen will – ihre Privatsphäre – musste sie wegen der Klage in Teilen bereits aufgeben. So wurden beispielsweise private Handy-Nachrichten zwischen Prinz Harry und Thomas Markle, 76, publik. Auch über Meghans Enttäuschung über die mangelnde Unterstützung des Palastes weiß man dank der Klage Bescheid. 

Darum geht’s in der Klage

Sowohl die "Daily Mail" als auch ihre Sonntagsausgabe "Mail on Sunday" veröffentlichten im Februar 2019 Auszüge eines privaten Briefes, den Meghan im August 2018 an ihren Vater Thomas Markle geschrieben hatte. Die Herzogin beantragt vor Gericht Schadensersatz wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, des Missbrauchs von Urheberrechten und dem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. 

Verwendete Quellen: The Sun, "Hello"-Magazine, wkw.com

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