Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung eine Haftstrafe antreten. Doch damit nicht genug für den Starkoch: Zusätzlich musste er Privatinsolvenz anmelden.
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Mitte Juni dieses Jahres ist es für
Nun offenbarte der zuständige Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann der „Bild“-Zeitung eine weitere Hiobsbotschaft für Schuhbeck. Demnach musste er zusätzlich Privatinsolvenz anmelden.
Revision weitgehend abgelehnt: Schuhbeck muss hinter Gitter
Alfons Schuhbeck: Insolvenzverfahren wurde eröffnet
So habe „das Finanzamt München […] bereits am 13. Dezember 2022 beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Herr Schuhbeck versuchte über seine Anwälte, diesen Antrag wegzubekommen und die Forderungen des Finanzamtes zu begleichen. Dies ist ihm nicht gelungen.“ Als direkte Folge sei am Mittwoch (5. Juli) nun ein „Insolvenzverfahren am Amtsgericht München eröffnet“ worden.
Pohlmann werde nun mit der Bitte an die Gläubiger herantreten, bis zum 9. August „mir ihre Insolvenzforderungen […] anzumelden“. Für den 13. September dieses Jahres finde auf Basis dieser Forderungen „dann beim Insolvenzgericht ein Berichts- und Prüfungstermin statt“. Über die Höhe der geforderten Summe könne er jedoch zum jetzigen Stand keine Angaben machen. Laut des Berichts sei die Schuhbeck Company als GmbH jedoch nicht von der Privatinsolvenz betroffen.
Der Bundesgerichtshof sah es im Juni 2023 als erwiesen an, dass Schuhbeck „im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro“, entnommen habe. Zur Manipulation der Umsätze nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Schuhbeck habe so „insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen“, wie der BGH weiter mitteilte. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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